
Bund der Steuerzahler: Schuldenuhr tickt mit 3.744 EUR pro Sekunde dieses Jahr langsamer
Die Generaldirektion "Steuern und Zollunion" der Europäischen Kommission hat den Bericht "Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter" herausgegeben. Darin gibt sie einen Ausblick auf mögliche künftige Änderungen des Mehrwertsteuerrechts. Ziel ist die Beurteilung der aktuellen Lage in Hinblick auf die nachfolgenden drei Bereiche sowie die Beurteilung der Folgen einer Reihe von möglichen politischen Initiativen in diesen Bereichen:
digitale Berichterstattungspflichten
Mehrwertsteuerbehandlung der Plattformwirtschaft
einmalige Mehrwertsteuerregistrierung und die einzige Anlaufstelle für die Einfuhr (One-Stop-Shop/OSS bzw. Import-One-Stop-Shop/IOSS).
Unter den digitalen Berichterstattungspflichten versteht man mehrere unterschiedlich ausgestaltete Aufzeichnungs- und Berichtsmodelle. Dadurch sollen die Mehrwertsteuerpflichtigen zu allen Transaktionen, auch mittels vorgeschriebener E-Rechnung, kontinuierlich Daten digital an die Steuerbehörden übermitteln. Nach Auffassung der Kommission wirkt sich in den Mitgliedstaaten, die derartige Systeme bereits eingeführt haben, die damit verbundene Kontrolle positiv auf das Steueraufkommen aus. Der Bericht führt Vor- und Nachteile für die Steuerpflichtigen auf und identifiziert als Hauptproblem den fragmentierten Rechtsrahmen. Die Kommission stellt dafür verschiedene Handlungsoptionen vor.
Die Plattformwirtschaft ist das Geschäftsmodell der Online-/Digitalplattformen. Die Bandbreite der angebotenen Leistungen reicht vom E-Commerce bis hin zu Reisebuchungen und der Vermittlung von Finanzdienstleistungen. Die Kommission benennt hier Problembereiche, die nach ihrer Auffassung zu unnötigen Kosten, einem niedrigeren und unangemessen verteilten Mehrwertsteueraufkommen sowie zu Wettbewerbsverzerrungen führen.
Die beiden Verfahren des dritten Bereichs führen zu einer Neuordnung der Leistungsorte für Leistungen an Endverbraucher sowie zur Einführung eines fingierten Kommissionsgeschäfts der Plattformbetreiber. Zahlreiche Sachverhalte sind jedoch weiterhin auf Ebene der Mitgliedstaaten selbst mehrwertsteuerlich zu erfassen. Die Kommission schlägt dafür verschiedene Optionen zur Erweiterung des OSS auf weitere Kategorien von Lieferungen und Dienstleistungen vor.
Hinweis: Es wird sich in den kommenden Jahren zeigen, welche der möglichen Maßnahmen in welcher Form umgesetzt werden. Auch Deutschland plant ein bundesweit einheitliches elektronisches Meldesystem für die Erstellung, Prüfung und Weiterleitung von Rechnungen.Information für: Unternehmerzum Thema: Umsatzsteuer(aus: Ausgabe 12/2022)
Der Bund der Steuerzahler (BdSt) hat seine Schuldenuhr im Januar 2023 auf einen Schuldenanstieg von 3.744 EUR pro Sekunde umgestellt. Zum Jahresende 2022 tickte die Uhr noch mit 11.240 EUR pro Sekunde, da im Jahr 2022 bereits die 200 Mrd. EUR Schulden erfasst worden waren, die der Bund für die Energiepreisbremsen 2023 und 2024 einplant und über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds finanziert.
Hinweis: Die gesamtstaatliche Schuldenuhr bildet ab, dass sich die Staatsverschuldung in Deutschland dieses Jahr um schätzungsweise 118 Mrd. EUR erhöhen wird, und zwar 107 Mrd. EUR auf Bundesebene, 9 Mrd. EUR bei den Ländern und 2 Mrd. EUR auf Kommunalebene.
Der BdSt kritisiert, dass sowohl der Bund als auch die Länder das tatsächliche Ausmaß ihrer Verschuldung verschleierten, indem sie beispielsweise schuldenfinanzierte Fonds zur Transformation der Wirtschaft, zur Entschuldung von Kommunen oder zur Bewältigung der Klima- und Energiekrise gründeten. Mit knapp 5 Mrd. EUR ist das Land Nordrhein-Westfalen Spitzenreiter bei der Nettoneuverschuldung, wobei NRW für dieses Jahr eine außergewöhnliche Notsituation erklärt hat, ebenso wie Brandenburg, Bremen und das Saarland. Hessen, Niedersachen und Sachsen planen die "schwarze Null". In Rheinland-Pfalz, Bayern und Thüringen wurden sogar Nettotilgungen in den Haushaltsgesetzen verankert.
Hinweis: Der BdSt drängt auf eine konsequente Konsolidierung von Bundes- und Landeshaushalten und verweist darauf, dass die Zinswende die Handlungsspielräume bereits einengt. Mit Zinsausgaben von voraussichtlich knapp 56 Mrd. EUR im Jahr 2023 werden sich die Kreditfinanzierungskosten für den Bund und für die 16 Länder gegenüber 2021 (zusammen damals weniger als 13 Mrd. EUR) mehr als vervierfachen.Information für: allezum Thema: übrige Steuerarten(aus: Ausgabe 04/2023)