
Zufluss von Arbeitslohn bei Tankgutscheinen
Wenn dem Arbeitnehmer Tankgutscheine im Voraus, für mehrere Monate ausgestellt werden, ist Ihm der gesamte Sachbezug bei erhalt zuzurechnen. Das bedeutet, auch wenn er die Gutscheine erst für die jeweiligen gedachten Monate einlöst, oder ein Vertrag mit dem Chef besteht das er alle Gutscheine erhält, aber pro Monat nur einen Gutschein einlösen darf, zählt es als Sachbezug bei Erhalt. Das erschließt sich aus einem Sächsischen FG, Urteil vom 09.01.2018.
Quelle Die Steuerfachangestellten 08/2018