Fahrgemeinschaft senkt Spritkosten: Jeder (Mit-)Fahrer kann Entfernungspauschale abziehen
Die Liste der Goldmünzen, die für das Jahr 2022 die Kriterien der Mehrwertsteuersystem-Richtlinie erfüllen, wurde von der Europäischen Kommission am 03.11.2021 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Am 15.12.2021 hat die Europäische Kommission zudem eine Berichtigung der deutschen Sprachfassung dieser Liste im Amtsblatt der EU bekanntgegeben. Das Bundesfinanzministerium hat einen Abdruck dieser Liste sowie einen Abdruck der Berichtigung der deutschen Sprachfassung veröffentlicht.
Sofern Goldmünzen nicht in der Liste enthalten sind, sollte geprüft werden, ob die Voraussetzungen für die Behandlung der Goldmünzen als Anlagegold trotzdem erfüllt sind. Dafür ist der Metallwert anhand des aktuellen Tagespreises für Gold zu ermitteln. Maßgeblich ist der von der Londoner Börse festgestellte Tagespreis (Nachmittags-Fixing) für die Feinunze Gold.
Hinweis: Für Umsätze mit Anlagegold existiert seit dem Steuerbereinigungsgesetz 1999 eine umsatzsteuerliche Sonderregelung mit einer Steuerbefreiung, auf die jedoch bei einem Umsatz mit einem anderen Unternehmer verzichtet werden kann. Der Vorsteuerabzug ist für die Lieferung von Anlagegold trotz der Befreiung nicht vollständig ausgeschlossen, sondern für bestimmte Arten von Vorumsätzen gesetzlich zulässig.Information für: Kapitalanlegerzum Thema: Umsatzsteuer(aus: Ausgabe 03/2022)
Die drastisch gestiegenen Treibstoffkosten bringen Berufspendler immer mehr in finanzielle Bedrängnis. Wer hier sparen will, sollte über die Einrichtung einer Fahrgemeinschaft nachdenken. Dies lohnt sich gleich in zweifacher Hinsicht: Zum einen können die Treibstoffkosten bei wechselseitigen Fahrgemeinschaften mindestens halbiert werden, zum anderen bleibt die Entfernungspauschale für jeden (Mit-)Fahrer absetzbar. Nicht nur der Fahrer kann die Pauschale abziehen, sondern jeder, der im Auto sitzt - und zwar mit "seinen" Entfernungskilometern von zu Hause bis zur ersten Tätigkeitsstätte.
Hinweis: Umwegfahrten zum Einsammeln oder Absetzen von Mitfahrern dürfen allerdings nicht zusätzlich abgesetzt werden. Für das Finanzamt zählt lediglich der Weg von der jeweiligen Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte des Arbeitnehmers. Eine längere Strecke kann aber zugrunde gelegt werden, wenn sie regelmäßig genutzt wird und verkehrsgünstiger ist (z.B. wegen starken Berufsverkehrs oder einer Großbaustelle auf der kürzeren Strecke).
Ob man Fahrer oder Mitfahrer einer Fahrgemeinschaft ist, spielt nur für den jährlich absetzbaren Maximalbetrag der Entfernungspauschale eine Rolle. Mitfahrer einer Fahrgemeinschaft dürfen maximal 4.500 EUR pro Jahr an Fahrtkosten absetzen. Für Fahrer, die ihren eigenen Wagen einsetzen, gilt diese Begrenzung nicht.
Hinweis: Seit 2021 liegt die Entfernungspauschale für die ersten 20 Kilometer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte bei 0,30 EUR und für jeden weiteren Entfernungskilometer bei 0,35 EUR. Eine Erhöhung der Pauschale auf 0,38 EUR ab dem 21. Kilometer war ursprünglich erst ab 2024 geplant, sie soll nach dem Entwurf des Steuerentlastungsgesetzes 2022 nun aber bereits auf das Jahr 2022 vorgezogen werden.Information für: Arbeitgeber und Arbeitnehmerzum Thema: Einkommensteuer(aus: Ausgabe 06/2022)