Achtung bei Änderungsbedarf für Verträge!

Eine besonders zu beachtende Tätigkeit zum Jahreswechsel ist die Prüfung von Änderungsbedarf bei Verträgen:
Besonders bei GmbH - Geschäftsführern ändert sich nahezu jährlich das ein oder andere Detail im Vertrag. Seien es mehr Urlaubstage, ein höheres Geschäftsführergehalt, etc... 
Bitte denken Sie daran, die Vertragsvorschriften einzuhalten! Alle getroffenen Vereinbarungen sollten, insbesondere in einer GmbH, auf Ihre Fremdüblichkeit und Angemessenheit hin überprüft werden. Sofern die Dokumentation nachvollziehbar erscheint, verringert sich das Risiko einer verdeckten Gewinnausschüttung enorm.
Ebenso gilt es zu prüfen, ob Bezüge und Gehälter angemessen sind und der aktuellen Gewinnlage entsprechen.

Sollten Sie Fragen zu den Vertragsvorschriften oder Inhalten Ihres Vertrages haben, wenden Sie sich an uns! Wir beraten Sie gerne!

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