Achtung - Fondssteuer! So schützen Sie ihr Konto
Ab dem 01.01.2019 wir die sogenannte Vorabpauschale für Investmentfonds berechnet. Und prompt findet man auf seinem Kontoauszug eine Abbuchung mit dem Betreff „Fondsbesteuerung“ wieder.
Warum?
Neuerdings werden alle Publikumsfonds durch die sogenannte Vorabpauschale steuerlich gleich behandelt - und auch abgerechnet. Egal ob es sich dabei um einen deutschen oder ausländischen Fond handelt oder ob Sie sich ihre Erträge ausschütten lassen oder diese gleich wieder anlegen.
Aber was viele Anleger leider nicht wissen:
Ihnen als Anleger steht pro Jahr ein Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 Euro zu. Bei Eheleuten und eingetragenen Lebenspartnern sind es sogar 1602 Euro.
Was müssen Sie tun?
Sichern Sie sich ab!
Erteilen Sie dem depotführenden Institut schnellstens einen Freistellungsauftrag. Denn falls ein Steuerabzug mithilfe des Freistellungsauftrags nicht komplett vermieden werden kann muss genügend Geld auf dem Verrechnungskonto liegen.
Quelle IWW 02/2019