Änderung der Lohnsteuerbemessungsgrenzen
Rückwirkend zum 01.01.2017 werden die Lohnsteuergrenzen von 4.000 € auf 5.000 € angehoben. Sofern die Lohnsteuer in 2016 zwischen 1.080,- € und 5.000,- € betrug, ist die Abgabe der Lohnsteueranmeldung auf vierteljährlich umzustellen. Dies geschieht in Form eines schriftlichen Antrags durch den Steuerpflichtigen.
Normalerweise geschieht dies automisch, allerdings ist der Vorgang bei der Finanzverwaltung in 2017 bereits gemacht worden und ist für die Grenzenerhöhung nicht nochmal abzusehen.
Der nächstmögliche Zeitpunkt zur Änderung der Abgabe ist der 01.10.2017, ab dann wäre eine Lohnsteueranmeldung für das 4. Quartal bis zum 10.01.2017 zu erstellen und anzumelden.
Bei weiteren Fragen hierzu stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung! Wenden Sie sich an uns. Wir beraten Sie gern!