Änderungen ab dem 01.01.2018
Mit dem Veranlagungszeitraum 2017 folgen selbstverständlich wieder Änderungen im Bereich der Abgabe von Steuererklärungen. Diese möchten wir Ihnen im folgenden kurz erläutern:
Seit einigen Jahren gilt der komprimierte Ausdruck von Steuererklärungen aus Sicht der Finanzverwaltung bereits als eher unbeliebt, da er zusätzlichen Aufwand mit sich bringt. Der komprimierte Ausdruck dient als Ergänzung der elektronisch übermittelten Werte.
Hingegen ist die authentifizierte Übermittlung der Steuererklärungen stark im Kommen, sie soll auch sicherlich auf lange Sicht die einzige Variante zur Übermittlung darstellen.
Aufgrund dessen ändert die Finanzverwaltung nun einige Möglichkeiten in Ihrer Verfügbarkeit ein:
Beispielsweise dürfen Unternehmenssteuererklärungen ab der Veranlagung 2017 nicht mehr ohne Authentifizierung übermittelt werden. Einkommensteuererklärungen dürfen von Privatpersonen noch ohne Authentifizierung übermittelt werden, sofern die Steuerpflichtigen nicht steuerlich beraten sind.
Des weiteren ist natürlich nach wie vor die Abgabe auf Papier möglich, sofern keine Gewinneinkünfte vorliegen.
Sie haben Fragen zu Ihren Steuererklärungen? Wir unterstützen Sie gerne! Wenden Sie sich an uns!
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