Aktuelle Rechtssprechung: Erleichterung der Dokumentation im Mindestlohn
Zum 01.08.2015 steht eine Änderung im stark diskutierten Bereich Mindestlohn an:
Die Pflicht der Aufzeichnung von Arbeitsbeginn, Dauer und Ende der Arbeitszeit sowie der Pausen entfällt, sofern das regelmäßige monatliche Entgelt in den letzten 12 Monaten bei dem gleichen Arbeitgeber mindestens 2.000 € brutto betragen hat und nachweislich ausgezahlt wurde. Ebenso ist die Dokumentation nach wie vor nicht von Nöten, sofern die Einkommensschwelle von 2.958 € brutto regelmäßig überschritten wird.
Für Saisonarbeiter und gewerbliche Minijobber besteht diese Erleichterungsregelung ab dem durchschnittlichen Bruttogehalt von 2.000 € nicht. Die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes bleiben weiterhin wie gehabt bestehen und werden nicht verändert.
Sollten Sie Fragen zum gesetzlichen Mindestlohn oder zugehörigen Themen haben, setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir beraten Sie gern!