Aktuelle Rechtssprechung: Freistellungsauftrag ab 2016 nur noch mit Steuer - ID gültig!
Für Freistellungsaufträge, die seit dem 01.01.2011 gestellt wurden, ist die Steuer - Identifikationsnummer automatisch Pflichbestandteil, damit die Freistellung wirksam wird. Die Übergangsregel zum Nachtrag der Steuer - ID für die Aufträge vor 2011 endet zum 01.01.2016; somit werden diese zum 01.01.2016 ungültig und es wird die Kapitalertragsteuer vom Zinsertrag einbehalten. Wenn Sie dies verhindern möchten, genügt eine kurze Information an das Kreditinstitut zwecks Mitteilung der Steuer - ID. Sie haben generell Kapitalerträge und bekommen die Kapitalertragsteuer einbehalten oder würden gerne den Freistellungsaufträge anders verteilen? Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir beraten Sie gern!