Aktuelle Rechtssprechung: Zweites Pflegestärkungsgesetz beschlossen
Mit dem neuen Entwurf des Pflegestärunkgsgesetzes "PSG II" will der Gesetzgeber leistende Pfleger unterstützen, die aufgrund der Pflegetätigkeit für eigene Angehörige verhindert sind, ihrer gewöhnlichen Tätigkeit weiter nachzugehen.
Für den Zeitraum während der Pflegetätigkeit von Angehörigen werden die Helfer insofern unterstützt, dass die Pflegeversicherung den Eigenbeitrag zur Arbeitslosenversicherung für den gesamten Zeitraum der Pflegetätigkeit leistet, sofern der Pfleger aus dem Beruf aussteigt. Finanziert wird das Vorhaben über eine Beitragserhöhung um 0,2 % in der Pflegeversicherung, welche zum 01.01.2017 in Kraft treten soll.
Ebenso soll im neuen PSG II die Definition der Pflegebedürftigkeit neu deklariert werden. Anstatt des bisherigen 3 - Stufen - Prinzipes wird es in Zukunft 5 Pflegestufen geben. Mitunter geht es bei der Umstruktierung darum, beispielsweise Demenzkranke im Anspruch auf Unterstützung durch die Pflegeversicherung mit körperlich beeinträchtigten Personen gleichzustellen und somit dahingehend für ausgleichende Gerechtigkeit zu sorgen, was bisher in dem Gebiet der Pflegeversicherung nicht immer der Fall war.
Wer bereits Leistungen der Pflegekasse bezieht, wird automatisch in das neue System übergeleitet. Sie haben weitere Fragen zur Pflegetätigkeit oder zu den Merkmalen der Pflegestufen? Setzen Sie sich doch mit uns in Verbindung, wir beraten Sie gern!
Quelle: DStR 34/15