Aktuelles: Vorsteuervergütungsverfahren
Wurden Unternehmer in 2014 mit ausländischer Umsatzsteuer im EU - Ausland belastet und möchten diese erstattet haben, muss der Antrag bis spätestens 30.09.2015 beim Bundeszentralamt für Steuern in elektronischer Form eingehen. Sie haben Fragen zum Vorsteuervergütungsverfahren? Setzen Sie sich doch mit uns in Verbindung!
Quelle: MIB 08-2015