Anlagevermögen: Anschaffung zeitlich verschieben?

Ab dem 01.01.2018 soll sie gelten: Die neue Grenze zur Anschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern.

Aktuell ist es so, dass die Kosten für die Anschaffung der sog. GWG´s sofort und in voller Höhe als Betriebsausgabe abzugsfähig sind. Die Grenze der Anschaffungskosten liegt bei 410 € netto.

Die Grenze soll nach aktueller Rechtssprechung auf 800 € netto erhöht werden, entsprechend wären alle Aufwendungen in diesem preislichen Rahmen sofort als Betriebsausgabe abzugsfähig und müssen nicht auf die reguläre Nutzungsdauer verteilt werden! Dies kann natürlich für Ihre Steuerzahlungen erhebliche Auswirkungen haben.

Wenn Sie also nun nicht dazu gezwungen sind, zu investieren, sondern noch bis zum nächsten Jahr abwarten können, halten Sie sich dieses Gestaltungspotential offen! Ansonsten sind Sie an die reguläre Abschreibung gebunden.

Gerne sind wir Ihnen bei Ihrer Planung und Gestaltung Ihres Unternehmens behilflich, wenden Sie sich gerne an uns!

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