Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherungen
Ab 2017 steigen die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung:
Für Kranken - und Pflegeversicherung steigt die Grenze beläuft sich die Beitragsbemessungsgrenze von ursprünglich 4.237,50 € auf 4.350,00 €. In der Rentenversicherung steigt sie in den alten Bundesländern von 6.200,00 € auf 6.350,00 €, in den neuen Bundesländern steigt sie von 5.400,00 € auf 5.700,00 € an.
Für ein Bruttoeinkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen sind keine Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen.
Ein Wechsel in die private Krankenversicherung ist ab einem Monatseinkommen von 4.800,00 € brutto möglich.
Sie haben weitere Fragen zu Ihren Versicherungen? Auch beim Versicherungscheck sind wir gerne für Sie da und beraten Sie gerne!