Betriebsprüfung steht an - was tun?
Im Normalfall sollten Sie keine Bedenken haben müssen, wenn sich das Finanzamt Ihren Betrieb einmal genauer unter die Lupe nimmt. Trotzdem erleben wir immer wieder, dass geprüfte Betriebe enorme Nachzahlungen für falsch bewertete Sachverhalte zu tragen haben, weil Sie sich, teilweise aus Kostengründen, teilweise auch anders begründet, keine fachliche Hilfe, also keinen Steuerberater hiermit beauftragt haben, der das ganze möglicherweise aus einem anderen Augenwinkel hätte betrachten können.
Die eigenständige Durchführung einer Betriebsprüfung ist natürlich eines jeden Unternehmers eigenes Risiko, die Entscheidung hat er selber zu treffen. Dennoch ist auch nach der Prüfung oftmals unklar oder unverständlich, woher das Mehrergebnis resultiert. Hierfür gab es kürzlich vor dem BFH eine aktuelle Rechtssprechung zur Einsichtnahme in die Verwaltungsakte. Diese ist grundsätzlich dem Steuerpflichtigen nicht gestattet, jedoch können im Einzelfall Kopien diverser Unterlagen durch den Betriebsprüfer gefertigt und an den Steuerpflichtigen ausgehändigt werden.
Dies liegt allerdings im Ermessen des Finanzbeamten, somit besteht grundsätzlich kein freies "Recht" dazu. So entschied der BFH mit einem Urteil aus 2007. Wenn diese Schriftstücke überlassen werden, führen sie in der Regel zu gebührenpflichtigen Kopien von der Finanzverwaltung für den Mandanten bzw. die Steuerpflichtigen. Oftmals können die Unternehmer in dieser Situation mit den eventuell überlassenen Fallakten leider nur wenig effektives Anfangen und versuchen krampfhart, gegen die festgesetzten Änderungen anzugehen, wobei sich dabei leider oftmals noch ein größerer Schaden ergibt, als er vorher zu erwarten war.
Hierbei können wir nur folgendes mitgeben: Wenden Sie sich an uns, bevor es zu spät ist! Wir sind dafür da, Ihnen auch in solchen Situationen Unterstützung zu leisten und den Fall in Zusammenarbeit mit dem Finanzamt zur allgemeinen Zufriedenstellung zu lösen. Wir helfen Ihnen gerne dabei, Ihre Unterlagen prüfungsbeständig aufzubereiten und Sie in der schwierigen Situation der Betriebsprüfung mit möglichst wenig Folgen für Ihr Unternehmen zu entlasten.
Quelle: IWW 04/2016