Corona-Sonderzahlung - Zeitraum wurde verlängert
Corona-Sonderzahlung - Zeitraum wurde verlängert
Arbeitgeber dürfen Ihren Arbeitnehmern aufgrund der aktuellen Corona-Krise Sonderzahlungen bis 1.500 € steuerfrei in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewähren. Diese Regelung wurde nun bis 30.06.2021 verlängert.
Betroffen von der Neuregelung sind Sonderleistungen die die Beschäftigten (auch Aushilfen) nach dem 01.03.2020 erhalten haben. Die ursprüngliche Frist (31.12.2020) zur Auszahlung der einmaligen Prämie wurde bis zum 30.06.2021 verlängert. Voraussetzung ist weiterhin, dass die Beihilfen und Unterstützungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden. Eine Entgeldumwandlung ist demnach ausgeschlossen.
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