Das kann teuer werden! Das neue Verpackungsgesetz kann Bußgelder im 6-stelligen Bereich nach sich ziehen

Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Verpackungen müssen ab 2019 einiges beachten.  Durch das neue Gesetz sollen mehr Verpackungen ordnungsgemäß recycelt werden – und strenger beobachtet werden.

Weitere Information speziell für Handelsunternehmen, Versandhändler und Kleinstinverkehrbringer erhalten Sie unter www.iww.de/s2263

Quelle IWW Betriebswirtschaft im Blickpunkt 01/2019

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