Das kann teuer werden! Das neue Verpackungsgesetz kann Bußgelder im 6-stelligen Bereich nach sich ziehen
Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Verpackungen müssen ab 2019 einiges beachten. Durch das neue Gesetz sollen mehr Verpackungen ordnungsgemäß recycelt werden – und strenger beobachtet werden.
Weitere Information speziell für Handelsunternehmen, Versandhändler und Kleinstinverkehrbringer erhalten Sie unter www.iww.de/s2263
Quelle IWW Betriebswirtschaft im Blickpunkt 01/2019