Datenschutzrichtlinien - Datenüberprüfung
Aufgrund der neuen Datenschutzrichtlinien ist damit zu rechnen, dass Sie von Unternehmen Aufforderungen erhalten, Ihre Stammdaten zu überprüfen und der elektronischen Übermittlung von Daten zuzustimmen. Dies hängt unter anderem damit zusamnmen, dass in bestimmten Fällen für die Datennutzung Ihre Einwilligung erforderlich ist und diese den jeweiligen Unternehmen in der gesetzlich geforderten Form gegebenenfalls noch nicht vorliegt - also wundern Sie sich nicht über solche Anforderungen - wenn Sie mit dem anfordernden Unternehmen einen Vertrag o. ä. haben, dient dies den aktuellen Datenschutzrichtlinien. Quelle: IHK Koblenz
Sollten Sie weitere Fragen zum Thema Datenschutz, Datenschutzbeauftrager oder ähnlichem haben, wenden Sie sich einfach an uns - wir beraten Sie gern, damit Sie in allen Bereichen auf der sicheren Seite stehen!