Der Basiszinssatz

Für die Zeit vom 01.01.-30.06.2017 bleibt der Basiszinssatz unverändert im Vergleich zur 2. Jahreshälfte 2016 weiterhin auf -0,88 % bestehen. Somit ergeben sich für den Verbraucher Verzugszinsen in Höhe von 4,12 % (§288 (1) BGB). Für den unternehmerischen Geschäftsverkehr ergibt sich gem. § 288 (2) BGB ein Zinssatz von 8,12 %, jedoch gilt bei Schuldverhältnissen, die vor dem 29.07.2014 entstanden sind, nach wie vor der Schuldzinssatz von 7,12 %.

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