Doppelter Schufa-Eintrag - und was jetzt?
Ein doppelter Schufa-Eintrag kommt vor, auch wenn er eigentlich unsinnig scheint. Er enthält Unmengen an Daten über viele Bürger der Republik. Jedoch heißt es von Seiten der Schufa, dass diese Doppeleintragung keine negative Auswirkung mit sich bringt. Jedoch reagieren potenzielle Vertragspartner verständlicher Weise abweisend, sofern sie beim "Überfliegen" der Daten den Kunden mehrfach eingetragen sehen.
Ob man sich mit diesen Doppeleintragungen, die natürlich teilweise auch durch alltägliche Fehler von Mitarbeitern der Schufa zu begründen sind, abfinden muss, ist eine berechtigte Frage, mit welcher sich bereits mehrere Gerichte befassen mussten.
Das KG Berlin entschied mit Urteil vom 07.03.2012, 26U 65/11, dass die Doppeleintragung unzulässig sei, da sie für die betroffenen Personen die Kreditwürdigkeit zumindest beeinträchtigen kann.
Insofern lässt sich abschließend feststellen, dass Sie die doppelten Schufa-Einträge nicht akzeptieren müssen und aktiv dagegen vorgehen können! Sollten Sie weitere Fragen hierzu haben, wenden Sie sich doch an uns! Wir unterstützen Sie gern!