Einreichen von Belegen bei Steuererklärungen
Seit dem Veranlagungsjahr 2017 ist das Einreichen von Belegen bei Steuererklärungen grundsätzlich nicht mehr erforderlich. Nur noch nach Aufforderung müssen durch die Finanzverwaltung angeforderte Belege vorgezeigt werden. Die Finanzämter benötigen in Zukunft jedoch genauere Angaben in gewissen Bereichen. Es reicht nicht, nur Überbegriffe, wie z.B. Spenden oder Fortbildungskosten anzugeben. Genaue Bezeichnungen, wie z.B. Spende DLRG 06/2017 750€ sind erforderlich, um die Nachfrage nach Belegen zu vermeiden.
Zudem empfiehlt es sich in Zukunft, Anträge getrennt von Steuererklärungen einzureichen, damit auch sichergestellt wird, das wichtige Anträge schnellst möglichst bearbeitet werden.
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Quelle DStR 24/18