Erhöhung des Grundfreibetrages
Zum 01.01.2017 erhöht sich der Grundfreibetrag von bisher 8.652 € auf 8.820 €. Bei Steuerpflichtigen, deren zu versteuerndes Einkommen unter diesem Betrag liegt, fällt keine Einkommensteuer an. Bei Ehegatten verdoppelt sich der Betrag auf ein gemeinsames zu versteuerndes Einkommen von 17.640 €.
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