Für Gewerbetreibende in NRW: Rückzahlungsfrist der Soforthilfe bis Ende Juni 2023 verlängert

Damit Soloselbständige, Freiberufler und Kleinunternehmer in der aktuellen Corona-Welle mehr finanziellen Spielraum haben, hat das nordrhein-westfälische Landeskabinett im Januar 2022 eine weitere Verlängerung der Rückzahlungsfrist der NRW-Soforthilfe bis zum 30.06.2023 beschlossen. Rückzahlungen können bis dahin insgesamt oder in mehreren Teilen überwiesen werden. Individuelle Vereinbarungen zu Stundungen oder Ratenzahlungen müssen bis dahin also nicht getroffen werden. Hinweis: Die Landesregierung greift mit der Verlängerung eine gemeinsame Vorlage der nordrhein-westfälischen Ministerien für Wirtschaft und Finanzen auf und gibt die vom Bund gewährte Verschiebung von Abrechnungsfristen an die Soforthilfeempfänger weiter. Das Soforthilfeprogramm soll Menschen und Unternehmen helfen, die dringend einer Liquiditätshilfe bedürfen. Das NRW-Finanzministerium betont, dass es aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie notwendig ist, die Unternehmen weiterhin zielgerichtet zu unterstützen. Die NRW-Soforthilfe ist mit mehr als 430.000 bewilligten Anträgen und ausgezahlten Zuschüssen in Höhe von rund 4,5 Milliarden EUR das größte Hilfsprogramm der Landesgeschichte. Um den Unternehmern möglichst schnell zu helfen, wurde im Rahmen der NRW-Soforthilfe zunächst bei jedem bewilligten Antrag die maximale Fördersumme als pauschaler Abschlag ausgezahlt. Die tatsächlichen Förderhöhen für die einzelnen Soforthilfeempfänger wurden bis zum 31.10.2021 in einem digitalen Rückmeldeverfahren bestimmt.Information für: Unternehmerzum Thema: übrige Steuerarten(aus: Ausgabe 04/2022)

Zurück