Geringwertige Wirtschaftsgüter - Neue Anschaffungskostenbemessung

Mit Wirkung zum 01.01.2018 ändern sich die Aufzeichnungspflichten für Geringwertige Wirtschaftsgüter insofern, dass bei Beanspruchung der Sofortabschreibung die Grenze zum Anlegen von Aufzeichnungen und Inventaren von aktuell 150 € auf dann 250 € angehoben wird. Alle Gegenstände unter diesem Wert müssen nicht in das Inventarverzeichnis aufgenommen werden.

Des weiteren teilten wir bereits am Ende des Monats Mai mit, dass die Höchstgrenze für sofortabschreibbare GWG´s erhöht wird. Zu dieser Mitteilung besteht noch keine feste Bestätigung, wie bereits angekündigt. Hier halten wir Sie natürlich auf dem aktuellsten Stand, sobald es in dem Bereich Neuigkeiten gibt. Ansonsten bleibt die Grenze bei 450 € bestehen.

Sie planen weitere Investitionen oder möchten sich beraten lassen? Wir unterstützen Sie gerne! Wenden Sie sich an uns!

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