Glutenfreie Diätverpflegungen nicht absetzbar
Nach Ansicht des FG Köln sind Aufwendungen für eine glutenfreie Diätverpflegung nicht als außergewöhnliche Belastungen steuerlich abzugsfähig.
Begründung:
Das Finanzgericht begründet seine Entscheidung mit dem gesetzlichen Abzugsverbot für Aufwendungen, die durch Diätverpflegungen entstehen.
Im Wortlaut gibt das Abzugsverbot vor:
§33 Abs. 2 S. 3 EStG
3Aufwendungen, die durch Diätverpflegung entstehen, können nicht als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden.
Eine Mögliche Revision wird derzeit geprüft.
Quelle IWW Mandat im Blickpunkt 04/2019