Glutenfreie Diätverpflegungen nicht absetzbar

Nach Ansicht des FG Köln sind Aufwendungen für eine glutenfreie Diätverpflegung nicht als außergewöhnliche Belastungen steuerlich abzugsfähig.

Begründung:

Das Finanzgericht begründet seine Entscheidung mit dem gesetzlichen Abzugsverbot für Aufwendungen, die durch Diätverpflegungen entstehen.

Im Wortlaut gibt das Abzugsverbot vor:

§33 Abs. 2 S. 3 EStG

3Aufwendungen, die durch Diätverpflegung entstehen, können nicht als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden.

Eine Mögliche Revision wird derzeit geprüft.

Quelle IWW Mandat im Blickpunkt  04/2019

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