Gut zu wissen! Kfz-Steuer auch bei Dieselfahrverbot
Das Finanzgericht in Hamburg hat eine Klage eines Dieselfahrers abgewiesen, der wegen der Dieselfahrverbote eine Herabsetzung der Kfz-Steuer forderte.
Begründung:
Der Besteuerungstatbestand ist bereits verwirklicht, wenn das Fahrzeug nach den verkehrsrechtlichen Bestimmungen zugelassen wurde. Ob das Fahrzeug überhaupt genutzt wird und welche Straßen befahren bzw. nicht befahren werden, ist nach der gesetzlichen Ausgestaltung der Kfz-Steuer unerheblich.
Quelle IWW 02/2019