Höhe der abziehbaren Fahrtkosten bei Vermietungseinkünften
Nach der aktuellen Rechtslage entschied das FG Berlin - Brandenburg mit Urteil vom 11.02.2015 dafür, dass eine genaue Abgrenzung stattfinden muss! Gilt das Mietobjekt als regelmäßige Arbeitsstätte, so sind die Fahrten anhand der Entfernungspauschale bereits vollständig abgegolten. Sofern dies nicht der Fall ist, werden die insgesamt gefahrenen Kilometer berücksichtigt. Hierbei spielt zwecks der Abgrenzung einer regelmäßigen Arbeitsstätte unter anderem eine maßgebliche Rolle, ob die Fahrten zum Objekt regelmäßig vorkommen oder eher seltener und ob bei den Besuchen regelmäßig größere Instandhaltungs - und Pflegetätigkeiten durch den Vermieter vorgenommen werden. Bei mehreren Vermietungsobjekten können auch mehrere regelmäßige Tätigkeitsstätten in Betracht gezogen werden.
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Quelle: Gestaltende Steuerberatung 09-2015