Kassenführung ab 2017
Ab dem 01.01.2017 stehen in vielen Bereichen der Organisationsabteilung von Betrieben zahlreiche Regeländerungen an. Insbesondere bei den Unternehmen, die mit Bargeldverkehr arbeiten, ändern sich einige Vorschriften zu den Voraussetzungen an eine Barkasse. Hierfür wurden extra neue Kassensysteme von der Finanzverwaltung angedacht und durchgesetzt. Diese sind für Unternehmer verpflichtend ab 2017 einzuhalten.
Um Sie und Ihren Betrieb ab 2017 abzusichern, haben wir diesbezüglich die grundlegenden Informationen für Sie zusammengefasst. Somit kann Ihren Aufzeichnungen bei Einhaltung der Anweisungen keine Hinzuschätzung von Kasseneinnahmen o.ä. zugemutet werden. Ihr Unternehmen ist also bestens für kommende Prüfungen aufgestellt.
Sie wollen sicher für kommende Prüfungen aufgestellt sein und keine Nachzahlung wegen Unordnungsmäßigkeit Ihrer Unterlagen an die Finanzverwaltung leisten müssen? Dann wenden Sie sich an uns, wir beraten Sie gerne! Als Steuer - und Unternehmensberater der Region Mayen - Koblenz sind wir gerne für Sie da! Wir freuen uns auf Ihren Anruf.