Keine Erinnerung mehr bei Vorauszahlungen zu Einkommen- und Körperschaftsteuer

Ab dem 2. Quartal 2020 werden, laut dem Landesamt für Steuern, keine  Zahlungshinweise mehr für die Vorauszahlung von Personensteuern, vor deren Fälligkeit, versandt. Dies betrifft alle Steuerpflichtigen.

Reagieren Sie Sicher und veranlassen nutzen Sie  das  SEPA-Lastschriftverfahren. Weitere Hinweise erhalten Sie unter www.lfst-rlp.de/Service (Rubrik Broschüren und Infomaterial).

Quelle: Steuerberaterkammer  RLP – Informationen 1/2020

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