Keine Erinnerung mehr bei Vorauszahlungen zu Einkommen- und Körperschaftsteuer
Ab dem 2. Quartal 2020 werden, laut dem Landesamt für Steuern, keine Zahlungshinweise mehr für die Vorauszahlung von Personensteuern, vor deren Fälligkeit, versandt. Dies betrifft alle Steuerpflichtigen.
Reagieren Sie Sicher und veranlassen nutzen Sie das SEPA-Lastschriftverfahren. Weitere Hinweise erhalten Sie unter www.lfst-rlp.de/Service (Rubrik Broschüren und Infomaterial).
Quelle: Steuerberaterkammer RLP – Informationen 1/2020