Können Gebäudereparaturen außerhalb meines Hauses in der Einkommensteuererklärung abgesetzt werden?

Grundsätzlich ja!

Reine Handwerkerleistungen wie z.B. Schornsteinfeger oder Malerarbeiten können (ausgenommen Materialkosten) in der Einkommensteuererklärung berücksichtig werden.

Aber …

Gilt dies auch für Gegenstände die außerhalb der 4 Wände oder des Grundstücks repariert werden müssen? Zum Beispiel in einer Schreinerwerkstatt oder vor Ort beim Fensterbauer?

Auch diese Konstellation ist zulässig denn diese Gegebenheiten zählen zur Erneuerung bzw. Instandhaltung des Hauses.

Achtung!

Eine Instandhaltung der Polstergarnitur oder des Fernsehers sind keine Leistungen zum Erhalt des Hauses. Einkommensteuerrechtlich sind solche Gegebenheiten nicht steuermindernd abzugsfähig.

 

Quelle: Mandant im Blickpunkt 07/2018

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