Neue Schwellenwerte für kleine Kapitalgesellschaften
Die Neuregelungen des BilRUG Sind erstmals für Geschäftsjahre ab dem 31.12.2015 anzuwenden. Jedoch besteht für Kapitalgesellschaften ein Wahlrecht, durch dieses die Neuregelung ab dem Geschäftsjahr 2014 in Anspruch genommen werden kann. Dieses Wahlrecht besteht nach der aktuellen Rechtssprechung auch, wenn der Jahresabschluss bereits für eine mittelgroße Kapitalgeseellschaft erstellt wurde, aber noch in Bearbeitung der Finanzbehörden oder der Bescheid noch nicht verfristet ist.
In Folge der Schwellenwerte wird geschätzt, dass künftig rund 7000 mittelgroße Kapitalgesellschaften Ihren Vorteil ausnutzen und möchten und sich als kleine Kapitalgesellschaften den entsprechend vereinfachten Pflichten anpassen werden.
Im folgenden erläutern wir Ihnen die "alten" und "neuen" Schwellenwerte für mittelgroße Kapitalgesellschaften:
- Bilanzsumme steigt von 4.840.000 € auf 6.000.000 €
- Umsatzerlöse steigen von 9.680.000 € auf 12.000.000 €
- Durchschn. Arbeitnehmerzahl bleibt bei 50
Sie haben Fragen zur Definition der einzelnen Positionen oder möchten die Neuregelung in Anspruch nehmen und wissen nicht, was genau zu beachten ist? Wenden Sie sich an uns! Wir beraten Sie gerne!
Quelle: MIB 08 - 2015