Ohne Rezept – keine Abzugsfähigkeit
Aufwendungen für Sporttherapien, Krankengymnastik und therapeutische Massagen sind nicht abzugsfähig – sollte Ihr Arzt Ihnen nur eine schriftliche Empfehlung (pauschale Bescheinigung) mit auf den Weg geben. Solche Bestätigungen stellen kein Rezept dar und sind daher i.S. des §64 Abs. 1 Nr 1 EStDV kein Nachweis der Zwangsläufigkeit.
Ein Abzug als außergewöhnliche Belastung scheidet somit aus.
Daher: Vermeiden Sie Ärger und achten Sie bei Ihrem nächsten Arztbesuch auf eine ordnungsgemäße Erstellung eines Rezeptes.
Quelle IWW Mandat im Blickpunkt 10/2019