Ohne Rezept – keine Abzugsfähigkeit

Aufwendungen für Sporttherapien, Krankengymnastik und therapeutische Massagen sind nicht abzugsfähig – sollte Ihr Arzt Ihnen nur eine schriftliche Empfehlung (pauschale Bescheinigung) mit auf den Weg geben.  Solche Bestätigungen stellen kein Rezept dar und sind daher i.S. des §64 Abs. 1 Nr 1 EStDV kein Nachweis der Zwangsläufigkeit.

Ein Abzug als außergewöhnliche Belastung scheidet somit aus.

Daher: Vermeiden Sie Ärger und achten Sie bei Ihrem nächsten Arztbesuch auf eine ordnungsgemäße Erstellung eines Rezeptes.

Quelle IWW Mandat im Blickpunkt  10/2019

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