Pauschbeträge für beruflich bedingten Umzug
Der Pauschalbetrag für berufsbedingte Umzugskosten beträgt für Umzüge, die bis zum 31.01.2017 von Statten gingen, 746 € für Ledige und 1.493 € für Verheiratete. Für Umzüge ab dem 01.02.2017 sind die Beträge auf 764 € und 1528 € angestiegen. Für jede weitere Person können ab Februar pauschal 337 € abgezogen werden, vorher waren es nur 329 €.
Des weiteren sind Nachhilfekosten für Schüler nach einem Umzug ebenfalls abzugsfähig, und zwar steigt die Grenze hier von 1.882 € auf 1.926 €.
Sie haben weitere Fragen hierzu? Dann wenden Sie sich an uns! Wir beraten Sie gerne!