So werden Minijobs richtig teuer!

In der täglichen Praxis ist es ist gang und gäbe das Unternehmen Personen ohne festgelegte Wochenarbeitszeiten beschäftigen. Minijobber die flexibel und stets auf Abruf greifbar sind. Und dies ohne geregelte Arbeitszeiten.

Laufen sie nicht ins Messer!

Durch die Anpassung des §12 Abs. 1 Satz 3 des Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) gilt folgende Regel: Sollte keine zeitliche Vereinbarung mit dem Mitarbeiter getroffen sein – wird eine wöchentliche Arbeitszeit von 20 Stunden unterstellt. 20 Stunden die voll Sozialversicherungspflichtig zu betrachten sind.

Plötzlich wird aus einem Minijob ein Monatslohn. Nachzahlungen von Lohn- und Sozialversicherungen rückwirkend für 4 Jahre inklusive.

Wie sieht die Lösung aus?

Halten Sie alles schriftlich fest. Fixieren Sie die  wöchentliche Arbeitszeit (unter Bezugnahme auf §12 Abs. 2 TzBfG)  und verankern Sie  alles  im Arbeitsvertrag. Ein einfacher Schritt – welcher Ihnen aber im Falle eines Falles viel Ärger und Geld spart.

Quelle Rhein-Zeitung Wirtschaft/Macher und Märkte Ausgabe 23.08.2019

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