Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen trotz Baukindergeld? Ja, das ist möglich!

Für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen erhalten Steuerpflichte eine Steuerermäßigung in Höhe von 20% der Aufwendungen (nur Lohnkosten), höchstens jedoch 1.200 EUR im Jahr.

Dies gilt auch wenn Baukindergeld bezogen wird. Das Baukindergeld wird ausschließlich der Erwerb von Wohneigentum/Wohnraum gefördert.

Handwerkleistungen sind nicht Inhalt dieser Förderung. Im Unterschied zu anderen öffentlichen Förderungen (z.B. Förderungen der KfW-Bankengruppe) schließt die Gewährung von Baukindergeld eine Inanspruchnahme der Steuerermäßigung nicht aus.

Quelle IWW Mandat im Blickpunkt  08/2019

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