Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen trotz Baukindergeld? Ja, das ist möglich!
Für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen erhalten Steuerpflichte eine Steuerermäßigung in Höhe von 20% der Aufwendungen (nur Lohnkosten), höchstens jedoch 1.200 EUR im Jahr.
Dies gilt auch wenn Baukindergeld bezogen wird. Das Baukindergeld wird ausschließlich der Erwerb von Wohneigentum/Wohnraum gefördert.
Handwerkleistungen sind nicht Inhalt dieser Förderung. Im Unterschied zu anderen öffentlichen Förderungen (z.B. Förderungen der KfW-Bankengruppe) schließt die Gewährung von Baukindergeld eine Inanspruchnahme der Steuerermäßigung nicht aus.
Quelle IWW Mandat im Blickpunkt 08/2019