Steueridentifikationsnummer: BZSt vereinfacht Antrag auf Übermittlung

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) informiert in einer Pressemitteilung vom 24.01.2022 über den vereinfachten Antrag auf Übermittlung der Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID). Zum 50. Geburtstag des BZSt ist im September 2021 die Virtuelle Online Auskunft (ViOlA) als FAQ-Chatbot gestartet und ergänzt damit das Serviceangebot des BZSt. ViOlA beantwortet rund um die Uhr die häufigsten Fragen zu steuerlichen Themen des BZSt, unter anderem zur Zusammenfassenden Meldung, zur Vergabe oder Bestätigung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder zur persönlichen Steuer-ID. Bisher wurden in 9.700 Konversation insgesamt 42.000 Fragen beantwortet. Hinweis: Der Chatbot ViOlA steht auf der Homepage des BZSt (www.bzst.bund.de) zur Verfügung. ViOlA ist am 24.01.2022 um eine neue Funktion erweitert worden. Alle Bürger können nun im Chat mit dem virtuellen Assistenten die erneute Übermittlung der Steuer-ID beantragen. Bislang war dafür noch ein gesondertes Formular notwendig. Monatlich gehen ca. 50.000 Anträge dieser Art beim BZSt ein. Hinweis: Die Steuer-ID ist eine bundeseinheitliche, elfstellige Identifikationsnummer, die jeder in Deutschland gemeldete Bürger bei seiner Geburt für Steuerzwecke erhält. Sie wurde am 01.07.2007 eingeführt und soll auf lange Sicht die Steuernummer ersetzen. Die Steuer-ID ändert sich weder bei einem Umzug noch bei einer Heirat oder einem Wechsel des Finanzamts. Mit ihrer Einführung sollte das Besteuerungsverfahren vereinfacht und so die Bürokratie abgebaut werden.Information für: allezum Thema: Einkommensteuer(aus: Ausgabe 04/2022)

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