Steuerlich Behandlung einer einmaligen Zuzahlung bei der Privaten PKW-Nutzung

Wenn ein Arbeitnehmer bei der Anschaffung eines Firmen- PKWs, welchen  er auch für private Zwecke nutzen darf, eine einmalige  Zuzahlung leistet, ist diese auf die vereinbarte Nutzungsdauer des PKWs gleichmäßig aufzuteilen. Die geleistete Zahlung mindert den Abzug des geldwerten Vorteils vom Nettogehalt, wodurch sich ein höherer Auszahlungsbetrag ergibt. Voraussetzung  dafür ist, dass die Dauer der Nutzungsüberlassung ausdrücklich vereinbart wurde.

 

Quelle: IWW Institut, GStB 08/2018

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