Steuerlich Behandlung einer einmaligen Zuzahlung bei der Privaten PKW-Nutzung
Wenn ein Arbeitnehmer bei der Anschaffung eines Firmen- PKWs, welchen er auch für private Zwecke nutzen darf, eine einmalige Zuzahlung leistet, ist diese auf die vereinbarte Nutzungsdauer des PKWs gleichmäßig aufzuteilen. Die geleistete Zahlung mindert den Abzug des geldwerten Vorteils vom Nettogehalt, wodurch sich ein höherer Auszahlungsbetrag ergibt. Voraussetzung dafür ist, dass die Dauer der Nutzungsüberlassung ausdrücklich vereinbart wurde.
Quelle: IWW Institut, GStB 08/2018