Trotz Einschreibung an einer Hochschule – kein Kindergeld! So sieht Ihr Rettungsanker aus…

Die allgemeine Regel lautet :Die Kindergeld-Altersgrenze beträgt 18 Jahre.

Jedoch …

sobald Ihr Kind aber studiert, erhöht sich das  Kindergeld im Studium auf die Altersgrenze von 25 Jahren. Das heißt, bis zum vollendeten 25. Lebensjahr wird unter bestimmten Voraussetzungen das Kindergeld gezahlt, solange die Ausbildung noch nicht abgeschlossen ist.

Tritt ein Student zu letztmaligen Prüfung nicht an erfolgt die Zwangsexmatrikulation. Das FG Mecklenburg-Vorpommern hat nun entschieden das die Berufsausbildung durch den Nichtantritt direkt endet. Somit auch die Zahlung des Kindergeldes.

Was ist zu tun?

Zur Wahrung des Kindergeldanspruchs sollten bei Bekanntgabe eines Studiumabbruchs Bemühungen um einen Ausbildungsplatz oder eines anderen Studienrichtung unternommen werden. Können diese Bemühungen gegenüber der Familienkassen nicht nachgewiesen werden – gibt es leider keine weiteren Chancen mehr.

Quelle IWW Gestaltende Steuerberatung 05/2019

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