Umsatzsteuer bei Sicherungseinbehalten
Mit dem aktuellen Urteil hat der BFH entschieden, dass Unternehmer Umsatzsteuer für Sicherheitseinbehalte unter gewissen Voraussetzungen nicht bei Rechnungsstellung abführen muss, sondern erst in dem Moment, in dem der Zahlbetrag vereinnahmt wird und der Rest als Sicherheitseinbehalt deklariert wird, der zu dem Zeitpunkt eine uneinbringliche Forderung darstellt. Unter Einhaltung der Voraussetzung, dass der Betrag für mindestens ein Jahr nicht vollständig realisiert werden kann, muss nicht die volle Umsatzsteuer sofort abgeführt werden. Der auf den Sicherheitseinbehalt entfallende Teil muss in diesen Fällen erst bei Zahlung abgeführt werden.
Wenn Sie von dem Umgang mit Sicherheitseinbehalten betroffen sind und Fragen zu der Handhabung oder den Voraussetzungen dazu haben, wenden Sie sich doch an uns. Wir helfen Ihnen gern, in Ihrem Unternehmen für bessere Liquidation zu sorgen!