Aktuelles aus der Kanzlei: Änderungen im Erbschaftsteuerrecht
Der Referentenentwurf zur Erbschaftsteuer vom 01.06.2015 ist seit 08.07.2015 zum Gesetzentwurf geworden.
Spätestens zum 30.06.2016 muss die Regierung ein neues Erbschaftsteuergesetz in Kraft gesetzt haben, sonst steht Deutschland ohne Erbschaftsteuergesetz da, mit der Folge, daß Erb- und Schenkungsvorgänge ab dem 30.06.2016 nicht mehr zu besteuern sein würden. Dies wird mit Sicherheit nicht passieren!
Gut unterrichtete Kreise erwarten im November 2015 die Verabschiedung des Gesetzesenwurfes. Insbesondere für die Übertragung von Unternehmen, wesentlichen Beteiligungen, Betrieben, Teilbetrieben und Mitunternehmerschaften drohen bei der Übertragung durch Erbfall oder Schenkung z.B. im Rahmen der Betriebsnachfolge massive Verschlechterungen.
Vereinbaren Sie kurzfristig einen Termin mit uns. Wir helfen Ihnen, daß Sie die Vorteile des „alten“ Erbschaft- und Schenkungssteuergesetzes ausnutzen können! Ihnen bleibt nicht mehr viel Zeit hierfür.