Urteil der Woche: Rechtsberatungskosten in Scheidungsfällen
Im hier entschiedenen Urteil vom FG Münster stand der Abzug von Aufwendungen für Rechsstreitigkeiten zwischen geschiedenen Eheleuten an einem gemeinsamen Haus in Frage.
Anwalts- bzw. Beratungskosten zur Klärung eines Rechtsstreites bezüglich eines gemeinsamen Hauses zwischen bereits geschiedenen Ehepartnern werden als außergewöhnliche Belastung akzeptiert. So entschied das Finanzgericht Münster, nachdem der Kläger Revision eingelegt hatte. In vorliegendem Urteil geschah die Trennung der Eheleute in 2000, der Rechtsstreit über Nutzung und Auseinandersetzung des Hauses entstand in 2010, trotzdem wurden sämtliche Anwaltskosten akzeptiert und steuermindernd berücksichtigt.
Quelle: DStR 29/15