Wirtschaftliches Schutzpaket "Corona-Virus"

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund der aktuellen Corona-Lage kommen Menschen an ihre gesundheitlichen und wirtschaftlichen Grenzen. Viele Betriebe müssen mit erheblichen Einbußen rechnen, manche sogar mit einer Insolvenz.

Aus diesem Grund ist schnelles Handeln von Nöten.

Ich und mein Team, möchten Ihnen in dieser schwierigen Situation mit Rat und Tat, als starker Partner zu Seite stehen.

Der Staat bietet für einige Unternehmen  „Erste-Hilfe-Pakete „.

Wir prüfen gerne für Sie, inwieweit diese für Sie zu tragen kommen können.

Ganz nach dem Motto „Nur gemeinsam sind wir stark“

 

Nachfolgend erhalten Sie einige Eckdaten, als Vorabinfo.

Sollten Sie Fragen haben, kommen Sie gerne auf mich und mein Team zu.

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Am Freitag den 13.03.2020 hat die Bundesregierung ein umfangreiches Programm zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der Corona Epidemie beschlossen.

Die wesentlichen Bausteine sind:

KUG

Die Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld wurden verbessert. Nun sind bereits 10 % Reduzierung der Arbeitszeit  ausreichend, um für Ihre Mitarbeiter KUG zu beantragen. Dies gilt für alle Arbeitnehmer, auch für geringfügig Beschäftigte. Geschäftsführer kommen allerdings nur dann in den Genuß, wenn sie im sozialversicherungsrechtlichen Sinne Arbeitnehmer sind.

Wirtschaftliche Unterstützung

Über die KFW und die jeweilige Förderbank des entsprechenden Bundeslandes werden zunächst die Programme KFW-Unternehmerkredit (037), KfW- Kredit für Wachstum (290) und ERP Gründerkredit – Universell (073) unter vereinfachten Regeln fortgeführt.

Insbesondere ist die KFW angewiesen, die Risikoprüfung zu reduzieren. Auch die Finanzierung von Betriebsmitteln wird von den Voraussetzungen reduziert.

Dieses Programm ist grundsätzlich nur für Unternehmen möglich, die vor der Corona-Krise wirtschaftlich stabil waren.

Die entsprechenden Landesförderbanken nutzen diese Programme der KFW und modifizieren sie zum Teil auf Landesebene.

Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank.

Ein weiteres Förderdarlehensprogramm soll bis spätestens Mitte April angelegt sein, das dann wohl auch für Unternehmen greifen soll, die vor der Corona-Krise schon in Schwierigkeiten waren.

Bürgschaftsbanken

Auch die Bürgschaftsbanken zur Besicherung der Darlehen sind angewiesen, die Risikoprüfung herabzusetzen. Gleichzeitig werden die Bürgschaftsbeträge bzw. – Quoten verbessert.

Steuerliche Maßnahmen

Die Finanzverwaltungen sind angehalten

  • die Reduzierung der Steuervorauszahlungen unkompliziert zu reduzieren.
  • Die Stundung von Steuerzahlungen zu vereinfachen
  • Vollstreckungsmaßnahmen bis zum 31.12.2020 auszusetzen
  • auf Säumniszuschläge zu verzichten

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Darüber hinaus gibt es noch weitere Maßnahmen, wie z.B. bei der Exportförderung. Diese Maßnahmen sind aber für unsere Mandanten in der Masse nicht interessant. Sollten wir diesbezüglich auf entsprechende Maßnahmen stoßen, werden wir darüber individuell informieren.

Das Hilfspaket sieht auf den ersten Blick gut aus. Inwieweit es praxistauglich ist, muss leider die Zukunft zeigen.

Die Informationen sind insbesondere der Homepage des Bundeswirtschaftsministerium und des Bundesfinanzministerium entnommen. In Ergänzung dazu haben wir für Sie die Informationen der KFW, der ISB und der Bundesagentur für Arbeit ausgewertet. Dort können Sie auch tiefergehende Informationen erhalten.

Natürlich unterstützen wir Sie bei all den hier aufgeführten Förderprogrammen auf Wunsch persönlich und bereiten die entsprechenden Unterlagen zur Antragsstellung auf.

Bitte schauen Sie regelmäßig auf unseren Blog auf unserer Homepage unter: www.stb-einig.de

Dort werden wir die Informationen entsprechend möglichst aktuell halten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Jörg Einig und das ganze Team der Steuerkanzlei

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