VORSICHT - vor der Kassen - Nachschau!

Zu den Maßnahmen des Gesetztes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen gehört unter anderem die Einführung der "Kassen - Nachschau", welche ab dem 01.01.2018 durchgeführt wird.

Hierbei handelt es sich nicht um eine Außenprüfung (gem. §193 der Abgabenordnung) des Betriebes, sondern vielmehr um die unangekündigte Überprüfungsmöglichkeit der Registrierkassen und computergestützten Kassensysteme, so beschreibt es die Finanzverwaltung.

Voraussetzung einer solchen Überprüfung ist es, dass der beauftragte Amtsträger zunächst seinen Dienstausweis vorweisen kann, vorher sind Sie nicht daran gebunden, worum er Sie bittet!

Die Überprüfung ist zeitlich ungebunden, somit ist es dem Gesetzgeber gegenüber möglich, auch nachts die Kassennachschau, sofern das im entsprechenden Betrieb die regelmäßigen Arbeitszeiten sind, an welche die Finanzverwaltung zu halten angewiesen ist, durchzuführen.

Ebenfalls ist der Prüfer dazu berechtigt, sich alle Örtlichkeiten des Betriebes anzusehen, ihm ist hierzu sofortiger Zutritt zu gewähren. Dies ist auch dann der Fall, wenn die Räumlichkeiten kein Eigentum des überprüften Steuerpflichtigen ist. Ebenfalls ist der prüfende Amtsträger berechtigt, die privaten Räumlichkeiten des Steuerplfichtigen zu besichtigen.

Des weiteren ist der Prüfer befugt, beim Verdacht des Verstoßes gegen die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung eine sofortige Außenprüfung zu veranlassen. Hierfür bedarf es keiner separater Ankündigung, er darf diese sofort veranlassen und vor Ort durchführen.

Als Sanktion bei Fehlverwaltung oder Auftreten erheblicher Fehler droht eine Geldbuße in Höhe von bis zu 25.000,00 €.

Weitere spezielle Einzelheiten können gerne besprochen werden, jedoch ist hier die individuelle Beratung sinnvoller! Wir wollen Ihnen helfen, Ihr System prüfungssicher zu gestalten, bevor die Beamten Sie überprüfen! VORSICHT - vor der Kassen - Nachschau! Wenden Sie sich einfach an unsere Kontaktdaten und vereinbaren Sie einen Beratungstermin, um Ihr Unternehmen zu sichern! Quelle: IWW BBP 06/2017

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