Januar 2019

Für die kurzfristige Beschäftigung bleibt die 70- Tage Regelung .

Seit dem 01.01.2015 bis zum 31.12.2018 wurden die Zeitgrenzen für eine kurzfristige Beschäftigung übergangsweise von 2 Monaten (50 Arbeitstage) auf 3 Monate (70 Arbeitstage) angehoben. Mit einem Regierungsentwurf vom 19.09.2018 will die Bundesregierung die Erhöhung dauerhaft gesetzlich festschreiben. Gerade im Hotel-und Gaststättengewerbe  oder in Landwirtschaftlichen Betrieben sollte diese Entscheidung  auf große Freude treffen.

Quelle: IWW Verlag, MBP 11/2018

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