Februar 2024

NATO-Truppenstatut: Liste der amtlichen Beschaffungsstellen neu aufgelegt

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 18.12.2023 ein Schreiben zu den Umsatzsteuervergünstigungen aufgrund des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut herausgegeben. Nach diesem Zusatzabkommen erhalten die Parteien des Nordatlantikvertrags Umsatzsteuervergünstigungen in Deutschland. Grundsätzlich ist für die Truppen eine Steuerbefreiung im Zusammenhang mit ihrer dienstlichen Tätigkeit vorgesehen.

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Edelmetalle: Umsatzsteuerermäßigung für die Einfuhr von Sammlermünzen

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 01.12.2023 ein Schreiben zum ermäßigten Umsatzsteuersatz für steuerpflichtige Einfuhren von Sammlermünzen veröffentlicht und den Gold- und Silberpreis für das Jahr 2024 bekanntgegeben. Danach ist auf die steuerpflichtigen Einfuhren von Sammlermünzen aus Edelmetallen der ermäßigte Umsatzsteuersatz anzuwenden, wenn die Bemessungsgrundlage für die Umsätze dieser Gegenstände mehr als 250 % des unter Zugrundelegung des Feingewichts berechneten Metallwerts ohne Umsatzsteuer beträgt.

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Ausländische Unternehmer: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aktualisiert

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat sich zur umsatzsteuerlichen Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern geäußert. Grundsätzlich erfolgt die steuerliche Erfassung von im Inland ansässigen Steuerpflichtigen über bundeseinheitliche rechtsformabhängige Fragebögen. Zur umsatzsteuerlichen Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern gibt es seit dem Besteuerungszeitraum 2021 ebenfalls einen bundeseinheitlichen Fragebogen.

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Spendenabzug: Gutes tun und Steuern sparen

Spenden und Mitgliedsbeiträge an eine steuerbegünstigte Körperschaft im Inland oder EU-/EWR-Ausland lassen sich mit bis zu 20 % des eigenen Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben abziehen und mindern so die eigene Einkommensteuerlast. Wird die 20-%-Grenze überschritten, geht die milde Gabe steuerlich aber nicht verloren; der steuerlich nicht ausgenutzte Spendenteil kann über einen Vortrag im nachfolgenden Jahr abgezogen werden.

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Verringerte Mehrwertsteuerlücke: Aktuelle EU-Statistik stimmt positiv

Die EU-Kommission hat am 24.10.2023 eine Studie zur sogenannten Mehrwertsteuerlücke vorgestellt. Die Mehrwertsteuerlücke ist ein Indikator für die Wirksamkeit der Durchsetzungs- und Compliance-Maßnahmen der EU-Mitgliedstaaten bei der Mehrwertsteuer. Sie dient als Schätzwert für Mindereinnahmen aufgrund von Steuerbetrug, -hinterziehung und -umgehung sowie Insolvenzen und Zahlungsunfähigkeit.

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Online-Plattformen: Verkäufe und Vermietungen wurden erstmals dem Fiskus gemeldet

Wer Geschäfte im Internet macht, indem er beispielsweise Waren verkauft oder Zimmer vermietet, sollte wissen, dass der deutsche Fiskus seit Januar 2024 häufig über solche Aktivitäten informiert ist. Grund ist das Plattformen-Steuertransparenzgesetz, nach dem Betreiber von Online-Verkaufsplattformen verpflichtet sind, die Geschäftsaktivitäten ihrer Nutzer an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden, das die Daten dann an die Finanzämter weiterleitet.

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Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten: Erstattungszinsen können ermäßigt zu besteuern sein

Außerordentliche Einkünfte wie Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten können vom Empfänger mit einem ermäßigten Einkommensteuersatz versteuert werden. Der Steuergesetzgeber will dadurch Progressionsnachteile ausgleichen, die durch das Zusammentreffen von laufenden und außerordentlichen Einkünften entstehen.

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Steueränderungen im Überblick: Welche Neuerungen ab 2024 gelten

Wenn an Silvester die Sektkorken knallen, wird die Einkommensteuer fällig - darauf stößt aber wohl kaum jemand an. Das neue Steuerjahr bringt meist aber auch etliche steuerrechtliche Änderungen mit sich - einige von ihnen sind schon eher ein Grund zur Freude. So auch ab dem 01.01.2024:

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Keine Unterschrift erforderlich: Kindergeld konnte per formloser E-Mail beantragt werden

Nach dem Einkommensteuergesetz muss das Kindergeld bei der zuständigen Familienkasse schriftlich beantragt werden. Seit dem 10.12.2020 enthält das Gesetz zudem den Zusatz, dass auch eine elektronische Antragstellung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtlich vorgeschriebene Schnittstelle zulässig ist, soweit dieser Zugang eröffnet wurde.

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Übernachtungssteuer: Geschäftsreisende müssen immer häufiger "Bettensteuer" zahlen

Für Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben dürfen Städte und Gemeinden seit 2005 eine "Bettensteuer" (Übernachtungssteuer) verlangen, die sich in der Regel auf einen niedrigen Prozentsatz des Übernachtungspreises beläuft. Es gelten mitunter aber auch pauschale Sätze: In Düsseldorf muss seit dem 01.01.2024 beispielsweise jeder Beherbergungsbetrieb (z.B. Hotels, Gasthöfe, Privatzimmer oder -wohnungen, Campingplätze, Schiffe oder ähnliche Einrichtungen) eine Steuer von 3 EUR pro Übernachtung je Beherbergungsgast erheben und entrichten. Eine Unterscheidung, ob aus touristischen oder beruflichen Gründen in Düsseldorf übernachtet wird, wird dort nicht vorgenommen.

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Neue Meldepflichten für Zahlungsdienstleister: Ministerium gibt Datensatz bekannt

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat den amtlich vorgeschriebenen Datensatz und die Datensatzbeschreibung für die Übermittlung von Daten durch Zahlungsdienstleister an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gemäß § 22g Umsatzsteuergesetz veröffentlicht. Dieser Paragraph regelt die Aufzeichnungspflichten von Zahlungsdienstleistern. Danach sind Zahlungsdienstleister in bestimmten Fällen bei grenzüberschreitenden Zahlungen verpflichtet, Aufzeichnungen zu führen und an das BZSt zu übermitteln.

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Unternehmensbesteuerung in der EU: Zentrale Vorschriften zur Mindestbesteuerung sind in Kraft getreten

Zum 01.01.2024 sind zentrale EU-Vorschriften in Kraft getreten, mit denen ein Mindeststeuersatz von 15 % für multinationale Unternehmen eingeführt wird, die in EU-Mitgliedstaaten tätig sind. Mit dem Inkrafttreten der bereits 2022 von den Mitgliedstaaten einstimmig vereinbarten Vorschriften für eine effektive Mindestbesteuerung wird die sogenannte "zweite Säule" formell durch die EU umgesetzt.

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