Leistungen

Betriebswirtschaftliche Beratung

Betriebswirtschaftliche Beratung

In der betriebswirtschaftlichen Beratung wird Ihr Unternehmen vor dem Hintergrund sich immer wieder ändernder wirtschaftlicher oder allgemeiner Rahmenbedingungen strategisch optimal ausgerichtet. Möglichkeiten sind z. B. die Wahl der Rechtsform oder eine Schwachstellenanalyse und deren Auswirkungen auf das Unternehmen. Mit einer Strategieberatung kann das Unternehmen nachhaltiger geführt werden und Erfolge oder Schwachstellen lassen sich einfach eruieren.

Unsere Leistungen:

  • Unternehmensplanung/Unternehmensstruktur
  • Branchenvergleich und Auswertung
  • Rating
  • Unternehmensstrategie/Unternehmensphilosophie (Imagebildung)
  • Betriebswirtschaftliche Fragen rund um die Unternehmensführung
  • Positionierung/Zielgruppendefinition
  • Ist-Analyse und Zielvereinbarungen
  • Ressourcenprüfung
  • Kalkulation
  • Unterstützung bei Finanzierungsfragen
  • Unterstützung bei Gesprächen mit externen Dienstleistern wie z. B. Banken

Existensgründungs-
beratung

Existensgründungsberatung

In einem Beratungsgespräch zur Existenzgründung werden grundsätzliche Aspekte wie die Rechtsform des Unternehmens, Steuern, Marketingstrategien, Budgetverteilungen und Investitionen aufgegriffen. Werden einzelne Planungsschritte umgangen oder vernachlässigt, kann sich das negativ auf den Erfolg des Unternehmens auswirken. Deshalb stellt die Existenzgründungsberatung wesentliche Weichen für den zukünftigen Erfolg des Unternehmens.

Wer sich selbstständig machen möchte und vor der Existenzgründung steht, hat eine Vielzahl von Aufgaben zu bewältigen. Oftmals wirken diese erschreckend, weshalb es sinnvoll ist, sich frühzeitig an einen erfahrenen Berater zu wenden. Damit die Geschäftsidee nicht nur ein Traum bleibt, prüft der Berater, inwiefern die Geschäftsidee marktspezifische Chancen hat. Als Grundlage dazu dient der sachgemäße Businessplan, welcher auch ausschlaggebend ist, wenn es um Förderungen oder Finanzierungsanträge geht.

Wir beraten unsere Mandanten umfänglich, erstellen Businesspläne und prüfen inwieweit wir Fördermittel beantragen können.

Finanzierungs-
beratung

Finanzierungsberatung

Ohne Finanzierung und Kapital ist Wachstum, Gründung oder Erweiterung nur schwer möglich. Die Bereitstellung finanzieller Mittel für Produktionen oder andere relevante Investitionen ist von entscheidender Bedeutung. Zusätzlich müssen aber auch die Rückzahlungsmodalitätenbeachtet werden. Deshalb ist es wesentlich, das Unternehmen als Ganzes zu betrachten und diese Erkenntnis in Überlegungen, Strategien und Planungen mit einfließen zu lassen.

Aufgrund unseres Netzwerkes können wir unseren Mandanten bei der Selektion  geeigneter Finanzpartner zur Seite stehen und begleiten Sie  auch gerne zu Verhandlungsgesprächen.

Steuerliche
Beratung

Steuerliche Beratung

Im Bereich der steuerlichen Beratung stehen wir unseren Mandanten mit folgenden Leistungen zur Verfügung:

 

  • Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten
  • Prüfung der Rechtmäßigkeit von Steuerbescheiden
  • Führen von Einsprüchen und Klagen
  • Anträge auf Herabsetzung von Steuervorauszahlungen
  • Beantragung von vorläufigem Rechtsschutz
  • Begleitung bei steuerlichen Betriebsprüfungen, Lohnsteueraußenprüfungen und Umsatzsteuersonderprüfungen
  • Stellen von Anträgen (z. B. Stundungsanträgen, Anpassung von Steuervorauszahlungen)
  • Durchsetzung Ihrer Interessen bei Finanzbehörden und vor Finanzgerichten
  • Steuerplanung und -hochrechnung
  • Rechtsformvergleich
  • Steuerliche Konzeption von Unternehmensgründung, -übergabe und -nachfolge

 

Finanzbuchhaltung

Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung ist ein entscheidender Bereich in jedem Unternehmen. Die daraus gewonnenen regelmäßigen und aktuellen Informationen geben Kenntnis über die Entwicklung des Unternehmens. Durch eine qualitativ hochwertige Buchhaltung und die dadurch möglichen Auswertungen ist eine optimale betriebswirtschaftliche Steuerung des Unternehmens möglich. Als Unternehmer behalten Sie so Ihre Kosten immer im Blick und können frühzeitig die idealen Gegebenheiten für eine positive Finanz-, Liquiditäts- und Ergebnislage schaffen.

Für unsere Mandanten bieten wir folgende Leistungen:

  • Kurzfristiges Erstellen der laufenden Finanzbuchhaltung einschließlich der Kontierung der Belege nach GoB
  • Monatliche Buchführung aller Ein- und Ausgangsrechnungen
  • Überprüfung der Eingangsrechnungen hinsichtlich umsatzsteuerlicher Pflichtangaben
  • Kontenabstimmung
  • Erstellen einer Umsatzsteuervoranmeldung
  • Antrag auf Dauerfristverlängerung
  • Übermittlung der umsatzsteuerlichen Daten an das Finanzamt
  • Buchführung vor Ort in Ihrem Betrieb
  • Digitale Buchführung
  • Überprüfung und Überwachung der von Ihnen erstellten Buchführung
  • Direkte Klärung bei falscher Rechnungslage mit Ihren Dienstleistern

Jahresabschluss

Jahresabschluss

Ein aussagekräftiger Jahresabschluss ist das Kernstück einer jeden steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Beratung und stellt die Basis für wichtige Entscheidungen eines jeden Unternehmens dar. Die Erkenntnis aus dem Jahresabschluss bietet dem Unternehmer, Gläubigern und/oder auch Investoren einen Überblick über den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens. Dies ist auch besonders für mögliche Investoren bei Finanzierungsverhandlungen hilfreich. Wir erstellen für Sie Jahresabschlüsse nach Handels- und Steuerrecht und dies für alle Rechtsformen.

Unsere Leistungen umfassen dabei:

  • Steuer- und Handelsbilanz mit detaillierten Erläuterungen
  • Erstellung und Pflege des Anlageverzeichnisses
  • Erstellung von Mehrjahresvergleichen
  • Erstellung von Eröffnungs- und Zwischenbilanzen, Liquidationsbilanzen
  • Erstellung von Einnahmen-/Ausgaben-Überschussrechnungen
  • Unterjährige Erstellung von vorläufigen Erfolgsberechnungen
  • Begleitung bei Bankgesprächen (Erläuterung des Jahresabschlusses)
  • Jahresabschlussbesprechung und auf Wunsch: Erstellung einer betriebswirtschaftlichen Strategie für die Zukunft

Lohnbuchhaltung

Lohnbuchhaltung

Aufgrund der laufenden Gesetzlichen Veränderungen setzt die Lohnbuchhaltung ein großes Fachwissen voraus, denn die Lohn- und Gehaltsabrechnungen können sehr komplex sein. Wir bieten unseren Mandanten ein umfängliches Leistungsangebot.

Unsere Leistung

  • Laufende monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnung
  • Buchungs- und Auszahlungsjournale
  • Durchführung von An- und Abmeldungen sowie Änderungsmeldungen an die Krankenkasse
  • Verrechnung der ausgestellten Krankenscheine mit der Krankenkasse
  • Urlaubs- und Krankenstandsverwaltung bei monatlicher Meldung
  • Anmeldung, Verwaltung und Verrechnung mit Mitarbeitervorsorgekassen
  • Lohnkonten, Betriebslohnkonto
  • Ausarbeitung und Übermittlung der Beitragsgrundlagennachweise an die Krankenkasse
  • Erstellung und Übermittlung der Jahreslohnsteuerbescheinigung
  • Antrag auf Entgeltrückerstattung für Freizeit- und Arbeitsunfälle
  • Erstellung aller anfallenden Arbeitnehmerbescheinigungen
  • Kostenrechnung und Personalkostenbudgetplanung
  • Meldungen ans Finanzamt und die Sozialversicherungsträger sowie die Berufsgenossenschaften
  • Erledigung des anfallenden Schriftverkehrs inklusive Bescheinigungen für Ihre Mitarbeiter/innen
  • Abwicklung von Lohnsteuerprüfungen sowie Prüfungen der Deutschen Rentenversicherung

Nachfolge-
beratung

Nachfolgeberatung

Eine Unternehmensnachfolge stellt immer eine hohe emotionale Belastung dar. Erfolgt die Nachfolge durch einen Generationswechsel oder wird ein Externer bestellt? Des Weiteren stehen viele Fragen zusätzlich im Raum.

 

  • Wie gestalten sich die Verteilung von Vermögen und die Entwicklung des Unternehmens?
  • Wie wird die Unternehmensführung geregelt?
  • Kann eine Übernahme über ein Familienmitglied erfolgen oder müssen ggf. Familienmitglieder ausgezahlt und Fremdmanager gesucht werden?

 

Wir stehen unseren Mandanten bei der Beantwortung aller dieser Fragen zur Seite und prüfen alle relevanten Aspekte, insbesondere hinsichtlich der erbschafts- und ertragswirtschaftlichen Bereiche. Ebenfalls unterstützen wir Sie bei der Suche nach einem geeigneten Nachfolger.

Erbschaftssteuer-
beratung

Erbschaftssteuerberatung

Ein wesentlicher Aspekt unserer Arbeit ist die vorbereitende Beratung und Planung zur privaten Vermögensnachfolge. Natürlich ist es für jeden schwierig, sich bereits zu Lebzeiten mit dem Tod zu befassen, doch ist es wichtig, sich mit der Frage zu beschäftigen, was mit dem persönlichen Vermögen wird, wenn Sie ableben.

Das Erbschafts- und Steuerrecht ändert sich ständig. Eine wohlüberlegte und vorausschauende Planung ist daher wesentlich, um unnötige Steuerzahlungen zu vermeiden. Die exakte Berechnung der Erbschaftssteuer sowie die Wahl einer zeitlichen Option sind somit sehr wichtig.

Gerne unterstützen wir Sie bei dieser Planung und erstellen für Sie die notwendigen Berechnungen und Steuererklärungen. Sie haben die Wahl zwischen einer sogenannten „Schenkung unter Lebenden“ oder der „Erbschaftssteuer des Todes wegen“. Gemeinsam mit einem Notar und/oder Anwalt legen wir fest, an wen und in welchem Zeitabstand Ihr Erbe gehen soll.

Unsere Leistungen

  • Analyse Ihres Vermögens
  • Analyse und Beratung steuerlicher Möglichkeiten
  • Erstellung Ihrer Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuererklärung
  • Planung der Erbfolge
  • Persönliche Beratung in Bezug auf erbschafts- bzw. schenkungssteuerliche Aspekte

Testaments-
vollstreckung

Testamentsvollstreckung

Ein Testament wird in der heutigen Zeit immer wichtiger. Damit Sie gut beraten sind und es später keine Streitigkeiten zwischen den Erben geben wird, ist es hilfreich, einen Testamentsvollstrecker hinzuzuziehen.

Als Testamentsvollstrecker agieren z. B. Juristen oder Steuerberater. Wichtig ist, dass Sie eine Person wählen, der Sie Ihr vollstes Vertrauen schenken können.
Ein guter Testamentsvollstrecker wird Sie in jeder Hinsicht loyal vertreten und immer Ihre Interessen wahren. Es ist die Aufgabe des Testamentsvollstreckers die Wünsche des Erblassers sicherzustellen und zu überprüfen, dass ggf. Auflagen von den Erben eingehalten werden.

Damit ein Testamentsvollstrecker agieren kann, muss zu Lebzeiten ein Testament vorliegen. Dieses kann vom Erblasser handschriftlich selbst verfasst  oder über einen Notar beglaubigt werden. Ohne ein gültiges Testament greift automatisch die gesetzliche Erbfolge. Bereits bei der Erstellung des Testaments kann der Testamentsvollstrecker dem Erblasser beratend zu Seite stehen, denn schon das Aufsetzen eines Testaments kann zu Streitigkeiten unter den zukünftigen Erben führen. Der Testamentsvollstrecker kann als objektiver Vermittler auftreten, wird aber in erster Linie immer loyal dem Erblasser zu Seite stehen.

Eine Testamentsvollstreckung kommt besonders dann in Betracht, wenn es um sogenannte "unteilbare Gegenstände" geht. Dies können Schmuckstücke, wertvolle Gegenstände wie Gemälde etc., Immobilien, Sammlungen oder Ähnliches sein. Leider ist gerade der Bereich der unteilbaren Gegenstände der häufigste Grund für Streitigkeiten unter den Erben wenn kein eindeutiges Testament verfasst wurde.
Nicht selten führt dies zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung.
Ein gutes – wenn auch trauriges – Beispiel sind die Streitigkeiten des Erbfalles eines Unternehmens aus der Lebensmittelindustrie. In diesem Fall hatten beide Eheleute gleiche Anteile am Unternehmen und eine erbberechtigte Tochter. Nach Trennung und Scheidung der Eheleute kam es zu einem tödlichen Unfall, bei dem Mutter und Tochter verstarben. Da die Mutter als erstes für klinisch tot erklärt wurde, wurde ihre Tochter als ihre Erbin benannt. Kurze Zeit später verstarb auch die Tochter, sodass ihr Vater, der Exmann der Mutter, das gesamte Erbe erhielt. Um solch eine Situation zu verhindern, hätte ein Testamentsvollstrecker behilflich sein können.

Aber es gibt noch viele weitere Konstellationen, die einen Testamentsvollstrecker bedürfen:

  • minderjährige Erben
  • die Sicherheit, dass kein Zugriff Dritter erfolgt (Gläubiger etc.)
  • die Weiterführung eines Unternehmens durch einen Generationswechsel
  • das Bedenken von Verbänden/Stiftungen
  • das Einbinden von Menschen, die nicht in der klassischen Erbfolge aufgeführt sind
  • vielschichtige Familienstrukturen ( Patchwork-Familien)
  • mehrere Erbberechtigte

Jörg Einig ist Steuerberater, Unternehmensberater und berechtigter Testamentsvollstrecker. Wenn Sie nähere Informationen benötigen, setzen Sie sich bitte mit unserem Büro in Verbindung.