Willkommen in der

Steuerberaterkanzlei Jörg Einig

Unsere Kernkompetenzen

Finanzbuchhaltung

Existenzgründung

Jahresabschluss

Herzlich Willkommen!

Die Steuerkanzlei Jörg Einig aus Mayen ist seit über 15 Jahren erfahrener und gefragter Partner für ihre Mandanten, in allen steuerlichen und wirtschaftlichen Belangen. Dabei liegt der Fokus auf kleinen und mittelständigen Unternehmen aus allen Branchen und dies überregional.

„Wir sind eine Steuerkanzlei aus Leidenschaft, denn nur wenn man die Dinge aus Leidenschaft verfolgt, kann man für seine Mandanten Erfolge erzielen. Mein kompetentes Team und ich stehen Ihnen gerne zur Seite. Machen Sie sich selbst ein Bild und kontaktieren Sie uns. Wir freuen uns auf Sie“.

 

Ihr Jörg Einig

Aktuelles aus unserem Blog

Mietwohnungsneubau: Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung

Bereits im Jahr 2019 führte der Steuergesetzgeber eine Sonderabschreibung für neu errichtete Mietwohnungen ein, um den Neubau von Mietwohnungen zu fördern. Innerhalb der ersten vier Jahre lassen sich über diese Regelung bis zu 20 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten abziehen (max. 5 % pro Jahr) - und zwar neben der regulären linearen Abschreibung (neuerdings auch neben der neuen degressiven Abschreibung). Die Sonderabschreibung war zunächst für Neubauprojekte mit Bauantrag bzw. Bauanzeige ab 2022 ausgelaufen, wurde aber ab 2023 wieder eingeführt; seither müssen Neubauprojekte jedoch gewisse (Energie-)Effizienzvorgaben erfüllen.

Weiterlesen … Mietwohnungsneubau: Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung

Erbbaurecht: Ist die Verlängerung eines Erbbaurechts grunderwerbsteuerpflichtig?

Wohnen Sie in Ihrem eigenen Haus? Dann haben Sie das Grundstück wahrscheinlich gekauft oder gepachtet. Auch wenn es sich etwas ungewöhnlich anhören mag: Man kann auch auf einem gepachteten, also fremden Grundstück ein eigenes Haus erbauen. Dafür schließt man mit dem Grundstücksbesitzer einen Vertrag und zahlt einen Erbbauzins. So kann man, auch ohne das Geld für das Grundstück auszugeben, ein Eigenheim bauen. Aber spart man dadurch auch Grunderwerbsteuer? Im Streitfall musste das Finanzgericht Düsseldorf (FG) darüber entscheiden.

Weiterlesen … Erbbaurecht: Ist die Verlängerung eines Erbbaurechts grunderwerbsteuerpflichtig?

Arbeiten von zu Hause aus: Wie sich die Homeoffice-Tagespauschale richtig absetzen lässt

Wer im Homeoffice arbeitet, spart sich nicht nur den Arbeitsweg, sondern kann auch Steuern sparen. Der Grund: Für die Arbeit im Homeoffice können Arbeitnehmer in der Einkommensteuererklärung ab 2023 bis zu 1.260 EUR pro Jahr absetzen - selbst, wenn ihnen beim Arbeitgeber ein Alternativarbeitsplatz zur Verfügung steht.

Weiterlesen … Arbeiten von zu Hause aus: Wie sich die Homeoffice-Tagespauschale richtig absetzen lässt