Willkommen in der

Steuerberaterkanzlei Jörg Einig

Unsere Kernkompetenzen

Finanzbuchhaltung

Existenzgründung

Jahresabschluss

Herzlich Willkommen!

Die Steuerkanzlei Jörg Einig aus Mayen ist seit über 15 Jahren erfahrener und gefragter Partner für ihre Mandanten, in allen steuerlichen und wirtschaftlichen Belangen. Dabei liegt der Fokus auf kleinen und mittelständigen Unternehmen aus allen Branchen und dies überregional.

„Wir sind eine Steuerkanzlei aus Leidenschaft, denn nur wenn man die Dinge aus Leidenschaft verfolgt, kann man für seine Mandanten Erfolge erzielen. Mein kompetentes Team und ich stehen Ihnen gerne zur Seite. Machen Sie sich selbst ein Bild und kontaktieren Sie uns. Wir freuen uns auf Sie“.

 

Ihr Jörg Einig

Aktuelles aus unserem Blog

Hauseigentümer trennt Gartenteilstück ab: Veräußerung innerhalb Spekulationsfrist ist steuerpflichtig

Verfügt das selbstgenutzte Einfamilienhaus über ein großes Gartengrundstück, kann es angesichts der stark gestiegenen Grundstückspreise der vergangenen Jahre sehr lukrativ sein, eine unbebaute Teilfläche abzutrennen und durch Veräußerung zu Geld zu machen. Wer meint, den erzielten Erlös aufgrund der vorherigen Selbstnutzung steuerfrei einnehmen zu können, ist allerdings auf dem Holzweg: Der Bundesfinanzhof (BFH) hat nun entschieden, dass der Verkauf einer unbebauten Teilfläche eines selbstbewohnten Einfamilienhauses beim Verkauf binnen Zehnjahresfrist ein privates Veräußerungsgeschäft auslöst.

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Vermögensverwaltung ja oder nein: Teilweise Kürzung der Gewerbesteuer

Wenn Sie ein Gewerbe betreiben, wird auch die Gewerbesteuer zum Thema. Aber es gibt auch Sachverhalte, in denen zwar ein Gewerbebetrieb vorliegt, aber dennoch ein Teil der Erträge von der Gewerbesteuer befreit werden kann. Das kann bei Unternehmen der Fall sein, die eher einer Vermögensverwaltung ähneln als einem Gewerbebetrieb. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg (FG) musste darüber entscheiden, ob im Streitfall eine teilweise Befreiung von der Gewerbesteuer zu gewähren war.

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Statistik zu Lohnsteuer-Außenprüfungen: 2,64 % der Arbeitgeber wurden im Jahr 2022 geprüft

Wird ein Arbeitgeber vom Finanzamt einer Lohnsteuer-Außenprüfung unterzogen, wird bei ihm die ordnungsgemäße Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer in den Fokus genommen. Nach einer neuen Statistik der obersten Finanzbehörden der Länder wurde von Lohnsteuer-Außenprüfern im Jahr 2022 bundesweit ein Mehrergebnis von insgesamt 689,2 Mio. EUR erzielt. Dabei wurden insgesamt 68.567 öffentliche und private Arbeitgeber geprüft - bei insgesamt 2.597.200 Arbeitgebern in Deutschland ergibt dies eine Prüfungsquote von 2,64 %.

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