Dezember 2018

Weihnachten

Liebe Mandanten,

hiermit möchten wir uns bei Ihnen für die erfolgreiche und vertrauensvolle Zusammenarbeit im Jahr 2018 bedanken. Wir wünschen Ihnen und Ihren Liebsten erholsame Feiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr 2019!

 

Unsere Kanzlei bleibt vom 24.12.2018 bis zum 01.01.2019 geschlossen. Ab dem 02.01.2019 sind wir wieder wie gewohnt für Sie da.

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Zufluss von Arbeitslohn bei Tankgutscheinen

Wenn dem Arbeitnehmer Tankgutscheine im Voraus, für mehrere Monate  ausgestellt werden, ist Ihm der gesamte Sachbezug bei erhalt zuzurechnen. Das  bedeutet, auch wenn er die Gutscheine erst für die jeweiligen gedachten Monate einlöst, oder ein Vertrag mit dem Chef besteht das er alle Gutscheine erhält, aber pro Monat nur einen Gutschein einlösen darf, zählt es als Sachbezug bei Erhalt. Das erschließt sich aus einem Sächsischen FG, Urteil vom 09.01.2018.

                                                                                                                                                     

Quelle Die Steuerfachangestellten  08/2018

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