April 2022
Versäumte Revisionsbegründungsfrist: Prozessbevollmächtigter muss Fristen- und Postausgangskontrolle darlegen
Wenn Beteiligte eines Rechtsstreits mit einer Revision beim Bundesfinanzhof (BFH) gegen eine Entscheidung eines Finanzgerichts vorgehen wollen, müssen sie dieses Rechtsmittel innerhalb eines Monats ab Urteilszustellung einlegen. Die Frist zur Begründung der Revision beträgt zwei Monate. Die Begründungsfrist kann aber verlängert werden, wenn vor Fristablauf ein entsprechender Antrag bei Gericht gestellt wird.
Wiederauffüllung der Rentenanwartschaft: Zahlungen sind nur als Sonderausgaben abzugsfähig
Wer nach einer Scheidung und einem durchgeführten Versorgungsausgleich seine geminderte Rentenanwartschaft wieder auffüllt, um seine Alterseinkünfte später in ungeschmälerter Höhe erhalten zu können, möchte natürlich seine geleisteten Zahlungen steuerlich bestmöglich berücksichtigt wissen - so auch ein Rechtsanwalt aus Baden-Württemberg, dessen Fall nun vor dem Bundesfinanzhof (BFH) verhandelt wurde: Von seinen Rentenanwartschaften beim Versorgungswerk der Rechtsanwälte war vom Familiengericht im Rahmen der Scheidung ein Anrecht auf seine Ehefrau übertragen worden. Der Anwalt füllte seine Anwartschaft im Anschluss daran durch eine Zahlung von 75.725 EUR wieder auf und machte diesen Betrag als Werbungskosten bei seinen Lohneinkünften geltend.
Vermietung: Sind Mieterabfindungen Werbungskosten oder Herstellungskosten?
Wenn Sie ein Mietobjekt besitzen, dann wissen Sie natürlich, dass Sie dieses von Zeit zu Zeit renovieren müssen. Die Außenrenovierung ist meist kein Problem. Schwieriger gestalten sich jedoch die Renovierungen im Inneren des Hauses. Wenn Wohnungen renoviert werden müssen, kann man in dieser Zeit keine Mieteinnahmen erzielen. Auch sind meist nicht alle Wohnungen gleichzeitig unvermietet, so dass man die einzelnen Renovierungen genau planen muss. Es gibt allerdings die Möglichkeit, den bisherigen Mietern einen Geldbetrag zu zahlen, damit diese die Wohnungen vorzeitig räumen. Hier stellt sich die Frage, wie Sie als Vermieter diese Zahlungen steuerlich berücksichtigen können: als Werbungskosten oder als Herstellungskosten? Das Finanzgericht Münster (FG) musste darüber entscheiden.
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Rückzahlung von Corona-Soforthilfen: Erhöhte Haftungsquote bei Insolvenzen?
Wenn eine Kapitalgesellschaft ihre Steuern nicht zahlt, kann dafür natürlich die Gesellschaft selbst, aber auch der gesetzliche Vertreter der Gesellschaft, ihr Geschäftsführer, in Haftung genommen werden. Der Geschäftsführer kann aber nur in Haftung genommen werden, wenn er vorsätzlich oder grob fahrlässig seine gesetzlichen Pflichten zur Zahlung nicht erfüllt hat. Bei der Steuerzahlung muss der Grundsatz der anteiligen Tilgung von bestehenden Steuerverbindlichkeiten eingehalten werden. Wenn nicht alle Schulden bezahlt werden können, muss die Gesellschaft darauf achten, dass die Steuerschulden in etwa im gleichen Verhältnis getilgt werden wie die Forderungen der anderen Gläubiger. Wie aber verhält es sich bei der Ermittlung der Haftungsquote mit der Rückzahlung einer Corona-Soforthilfe? Ob diese bei der Berechnung berücksichtigt werden muss, darüber hatte das Finanzgericht Münster (FG) zu entscheiden.
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Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit: Auch Fahrtzeiten können steuerfrei entlohnt werden
Fahren Profisportler im Mannschaftsbus zu Auswärtsspielen, sind die hierfür vom Arbeitgeber geleisteten Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit steuerfrei. Dies geht aus einem neuen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) hervor.
Einkommensteuererklärung: Wie Sie Ihre Vorsorgeaufwendungen absetzen können
Als Steuerzahler tragen Sie eine Reihe von Vorsorgeaufwendungen, um sich für das Alter und den Krankheits- bzw. Pflegefall abzusichern. In der Einkommensteuererklärung lassen sich diese Kosten auf unterschiedliche Weise einsetzen:
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Mehrwertsteuersystem-Richtlinie: Kein Recht auf Vorsteuerabzug
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat zum Recht auf Vorsteuerabzug nach der Mehrwertsteuersystem-Richtlinie (MwStSystRL) Stellung genommen. Ein Unternehmer ist danach unter den allgemeinen Voraussetzungen berechtigt, die entrichtete Mehrwertsteuer für Leistungen, die ihm von einem anderen Unternehmen erbracht wurden, als Vorsteuer abzuziehen.
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Cum-Ex-Geschäfte: Wieder ein Vorstoß zur Strafschärfung
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen nimmt sich erneut der Strafschärfung im Zusammenhang mit Cum-Ex Gestaltungen an und hat einen weiteren Antrag auf Änderung der Abgabenordnung in den Bundesrat eingebracht. Bereits im Oktober 2020 hatte NRW einen Antrag auf Änderung der Abgabenordnung mit dem Ziel der umfassenden Verfolgung der organisierten Steuerhinterziehung eingebracht. Dieser fand zwar eine Mehrheit im Bundesratsplenum, wurde jedoch im damaligen Bundestag nicht mehr behandelt. Aus diesem Grund bringt die Landesregierung den Antrag nun erneut in den Bundesrat ein.
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Darlehensgewährung an Personengesellschaft: Beherrschender Einfluss schließt günstigen Abgeltungsteuersatz aus
Während der Abgeltungsteuersatz auf Kapitalerträge lediglich 25 % beträgt, liegt der reguläre Einkommensteuertarif mit steigendem Einkommen bei bis zu 45 %. Steuerzahler können sich dieses Steuersatzgefälle zunutze machen, indem sie ein Darlehensverhältnis mit einer anderen Person eingehen.
Computerhardware und Software: Neuigkeiten zur sofortigen Abschreibung
Anfang 2021 hatte das Bundesfinanzministerium (BMF) geregelt, dass für Computerhardware und Software eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von einem Jahr zugrunde gelegt werden kann, so dass für diese Wirtschaftsgüter seither de facto eine sofortige Abschreibung möglich ist. Zuvor galt rund 20 Jahre lang die Regel, dass Computer über eine Nutzungsdauer von drei Jahren abgeschrieben werden müssen.
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Bitte vormerken: Immobilienbesitzer müssen bald Grundsteuererklärung abgeben
Die Grundsteuerreform, wenngleich sie erst im Jahr 2025 in Kraft tritt, wird die Bürger schon in diesem Jahr fordern: Sie müssen zwischen dem 01.07. und dem 31.10.2022 eine gesonderte Grundsteuererklärung beim Finanzamt einreichen. Es ist zu erwarten, dass die Finanzämter in Kürze Briefe mit der Aufforderung zur Abgabe der "Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts" verschicken. Die Erklärung muss dann zwingend elektronisch per ELSTER abgegeben werden.
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