Mai 2022
Europa-Entscheidung zum Vorsteuerabzug: Reparaturleistungen durch Subunternehmer
Inwieweit im Garantiefall Reparaturleistungen des erwerbenden Unternehmens an das garantiegebende Unternehmen der Umsatzsteuer unterliegen, darüber hatte kürzlich der Europäische Gerichtshof (EuGH) zu entscheiden.
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Unfall im Homeoffice: Zahlt die gesetzliche Unfallversicherung?
Viele Erwerbstätige sind seit Beginn der Corona-Pandemie tageweise oder dauerhaft im Homeoffice tätig. Da viele Arbeitgeber positive Erfahrungen mit dieser Arbeitsform gemacht haben, spricht vieles dafür, dass die Arbeit von zu Hause aus auch nach der Pandemie in den Arbeitsalltag vieler Arbeitnehmer integriert bleibt.
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Statistik zur Corona-Pandemie: Welche Branchen die Gewinner und Verlierer sind
Das Statistische Bundesamt (Destatis) hat kürzlich die Umsatzsteuer-Voranmeldungen für 2020 - des ersten "Corona-Jahres" - statistisch ausgewertet und mit den Umsatzsteuer-Voranmeldungen des Jahres 2019 verglichen. Die Auswertung zeigt, dass die Corona-Krise die einzelnen Wirtschaftszweige in Deutschland sehr unterschiedlich getroffen hat:
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Hilfe für Geflüchtete: Umsatzsteuerliche Behandlung der Unterstützung in der Ukraine-Krise
Die Hilfsbereitschaft und die Solidarität für Menschen, die vom Krieg in der Ukraine betroffen sind, unterstützt auch der deutsche Fiskus mit steuerlichen Maßnahmen. Zur Vereinfachung der steuerlichen Behandlung der Unterstützungsmaßnahmen und zur Anerkennung des gesamtgesellschaftlichen Engagements hat das Bundesfinanzministerium (BMF) umfassende Verwaltungsanweisungen veröffentlicht.
Vorweggenommene Aufwendungen: Seminarkosten sind nicht immer vorweggenommene Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben
Wenn man privat Seminare oder Weiterbildungen besucht, können die hiermit verbundenen Kosten unter gewissen Umständen als vorweggenommene Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit oder als vorweggenommene Betriebsausgaben bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit noch vor Aufnahme der Tätigkeit berücksichtigt werden. Allerdings müssen die Aufwendungen auch im Zusammenhang mit der zukünftigen Tätigkeit stehen. Das Finanzgericht Düsseldorf (FG) musste im Streitfall darüber entscheiden, ob die hier angefallenen Seminarkosten in einem zeitlichen Zusammenhang zur künftigen Tätigkeit stehen und auch, ob es überhaupt eine Verbindung zur künftigen Tätigkeit gab.
Erstattungs- und Nachzahlungszinsen: Zinssatz soll auf 1,8 % pro Jahr gesenkt werden
Damit die Bürger ihre Steuererklärung nicht unnötig lange zurückbehalten, um eine erwartete hohe Abschlusszahlung an das Finanzamt hinauszuzögern, werden Steuernachzahlungen nach den Regelungen der Abgabenordnung mit 6 % pro Jahr (0,5 % pro Monat) verzinst. Der Zinslauf beginnt 15 Monate nach Ablauf des Steuerentstehungsjahres - für den Veranlagungszeitraum 2021 also am 1. April 2023. Ergeht ein Steuerbescheid mit Nachzahlungsbetrag erst nach diesem Datum, muss der Steuerzahler dem Finanzamt - neben dem Nachzahlungsbetrag - also zusätzlich 6 % Zinsen zahlen.
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Umsatzsteuerbefreiung: Verfahrenspfleger für Betreuungs- und Unterbringungssachen können sich auf Europarecht berufen
Gerichte müssen minderjährigen Kindern in Kindschaftssachen einen Verfahrensbeistand zur Seite stellen, sofern dies zur Wahrnehmung der Kindesinteressen erforderlich ist. Ein solcher "Anwalt der Kinder" muss in der Regel bestellt werden, wenn das Interesse des Kindes in erheblichem Gegensatz zum Interesse seines gesetzlichen Vertreters steht oder wenn die Personensorge wegen Kindeswohlgefährdung entzogen ist.
Kein privates Veräußerungsgeschäft: Baurechtswidrig bewohntes "Gartenhaus" kann steuerfrei verkauft werden
Wenn Immobilien innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist veräußert werden, muss der realisierte Wertzuwachs als Gewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften versteuert werden. Kein Steuerzugriff erfolgt nach dem Einkommensteuergesetz jedoch, wenn die Immobilie zuvor zu eigenen Wohnzwecken genutzt worden ist. Ob diese Ausnahmeregelung auch für rechtwidrig bewohnte Gartenhäuser gilt, hat nun der Bundesfinanzhof (BFH) in einem Fall untersucht, in dem der Kläger innerhalb des Zehnjahreszeitraums seine Miteigentumsanteile an Grundstücken eines Kleingartengeländes veräußert hatte, in dem auch ein von ihm selbst bewohntes "Gartenhaus" lag. Die Errichtung des "Gartenhauses" war dem früheren Eigentümer nur unter der Auflage genehmigt worden, dass das Gebäude nicht zum dauernden Aufenthalt von Personen genutzt wird. Tatsächlich aber hatte der Kläger das "Gartenhaus" baurechtswidrig dauerhaft bewohnt.
Verlustberücksichtigung: Wann wird ein Auflösungsverlust realisiert?
Wird eine Kapitalgesellschaft aufgelöst, ist es entscheidend, dass der Realisationszeitpunkt bestimmt wird. Dies ist der Zeitpunkt, an dem eine Vereinnahmung wirksam verbucht werden kann. Denn nur, wenn man diesen kennt, kann auch der Auflösungsverlust entsprechend steuermindernd berücksichtigt werden. Im vorliegenden Streitfall waren die Kläger und das Finanzamt hinsichtlich des Zeitpunkts unterschiedlicher Ansicht, so dass das Finanzgericht Münster (FG) darüber entscheiden musste.
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Gewerbesteuerhinzurechnung: Wie werden Adresskäufe bei der Ermittlung berücksichtigt?
Zur Ermittlung der Gewerbesteuer wird der für die Einkommensteuer ermittelte Gewinn durch Hinzurechnungen und Kürzungen modifiziert. Bei den Hinzurechnungen sind zum Beispiel auch 25 % der Aufwendungen für eine zeitlich befristete Überlassung von Rechten zu berücksichtigen. Im zugrundeliegenden Fall hatte ein Unternehmen Adressen gekauft. Das Finanzgericht Niedersachsen (FG) musste darüber entscheiden, ob die Adresskäufe als Rechteüberlassung einzuordnen sind.
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Firmenwagen: Wo ist die erste Tätigkeitsstätte eines Bauleiters?
In Ihrer Einkommensteuererklärung können Sie auch Fahrtkosten geltend machen, die im Zusammenhang mit nichtselbständiger Tätigkeit stehen. Wenn eine erste Tätigkeitsstätte vorliegt, können aber nur Fahrtkosten in Höhe von 0,30 EUR ab dem 1. bzw. 0,35 EUR ab dem 21. Entfernungskilometer geltend gemacht werden. Eine Erhöhung der Pauschale auf 0,38 EUR ab dem 21. Kilometer war ursprünglich erst ab 2024 geplant, soll nach dem Entwurf des Steuerentlastungsgesetzes 2022 nun aber bereits auf das Jahr 2022 vorgezogen werden.
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